Offener E-Mail-Verteiler – Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld
Was immer wieder in Unternehmen passiert, wurde einer Mitarbeiterin zum Verhängnis: Sie versandte per E-Mail eine kurze Nachricht an einen großen Kundenkreis, wobei der E-Mail-Verteiler fast 10 Seiten umfasste – und für jeden Empfänger sämtliche Mail-Adressen sichtbar waren. Da sämtliche E-Mail-Adressen unter „An“ eingetragen waren, konnte jeder Adressat von den anderen Empfängern Kenntnis nehmen…
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