Datenschutzerklärung
Ab Ende März 2018: Neue Datenschutzerklärungen nach DSGVO für unsere Mandanten verfügbar!
Die neue Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 und wird dazu führen, dass alle Internetseiten mit neuen, an die Datenschutz-Grundverordnung angepassten, Datenschutzerklärungen versorgt werden müssen! Wir bereiten unsere Mandanten bereits seit einigen Wochen auf die Neuerungen vor und werden ihnen ab Ende März nun auch die neue Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Das Besondere hierbei wird sein: Sie können die Datenschutzerklärung gleich verwenden und müssen nicht erst den Stichtag (25.05.2018) abwarten!
4 minDatenschutzerklärung 2018: Was ändert sich durch die Datenschutz-Grundverordnung?
Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht. Durch die DSGVO wird das bisher geltende Datenschutzrecht weitgehend reformiert. Shop-Betreiber müssen zu diesem Zeitpunkt auch eine neue Datenschutzerklärung in ihren Shop einstellen. Was sich durch die DSGVO in Bezug auf die Datenschutzerklärung konkret ändert, erfahren Sie im Folgenden.
11 min 2Umfangreichere Datenschutzerklärung und neuartige Dokumentationspflicht – Teil 5 der Serie zur DSGVO
Der fünfte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigt die Erweiterungen auf, die das bisherige Grundpflichtprogramm eines jeden datenschutzrechtlich Verantwortlichen mit Inkrafttreten des Rechtsakts erfahren wird. Welche zusätzlichen Informationen werden zukünftig in der Datenschutzerklärung bereitzustellen sein? Werden Online-Händler zukünftig gehalten sein, sämtliche Verarbeitungsprozesse akribisch zu dokumentieren? Antworten auf diese Fragen finden sich im folgenden Beitrag.
7 minOnline-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 3: Datenschutzerklärung
Von der Markenanmeldung über die Angabe transparenter Preise bis hin zum Impressum: die rechtssichere Eröffnung eines Online-Shops stellt für Shop-Betreiber eine große Herausforderung dar. Die Serie der IT-Recht Kanzlei erklärt, welche rechtlichen Stolpersteine bei der Gründung eines Online-Shops lauern und wie Shop-Betreiber-to-be diese Hürden überwinden können. Das Thema Datenschutz steht bei vielen Shopbetreibern nicht besonders weit oben auf der Agenda. Dies ändert sich häufig erst, wenn beim Online-Händler eine (teure) wettbewerbsrechtliche Abmahnung eintrudelt. Im dritten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, wie Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen und dadurch Abmahnungen vermeiden können.
11 minDatenschutzerklärung für Website, Blog, Online-Shop und Homepage
Spätestens seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist das Thema Datenschutz kein zu vernachlässigendes Randgebiet mehr. Webseitenbetreiber (für Blogs, Online-Communities, Online-Shops) ohne (vollständige) Datenschutzerklärung können ab sofort abgemahnt werden! Ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand?
4 minLG Frankfurt am Main: Unrichtige Datenschutzbelehrung zu Facebook-Plugins nicht unlauter
Das LG Frankfurt hatte im Rahmen seiner Entscheidung (Urteil vom 11.09.2014, Az.: 2-03 O 27/14) die Meinung vertreten, dass in der unrichtigten datenschutzrechtlichen Belehrung zu sog. Facebook-Plugins kein unlauteres Verhalten zu erblicken sei. Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass die streitentscheidende Norm des § 13 Abs. 1 TMG keine Marktverhaltensregelung darstelle. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem heutigen Beitrag:
5 minDatenschutz ist wichtiger denn je, daher: IT-Recht Kanzlei hat Datenschutzerklärung für Online-Händler komplett überarbeitet!
Die Datenschutzerklärung soll einen Seitenbesucher umfassend über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogener Daten informieren. Im Online-Handel werden auf den Online-Shopseiten die personenenbezogenen Daten der Seitenbesucher aus den verschiedensten Gründen erhoben und gespeichert. Online-Händler sind daher gut beraten, eine umfassende und rechtssichere Datenschutzerklärung zu verwenden, da im Falle der Nichterfüllung der vorgenannten Pflicht, Ordnungsmittelverfahren und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen können.
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