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Datenschutz ist wichtiger denn je, daher: IT-Recht Kanzlei hat Datenschutzerklärung für Online-Händler komplett überarbeitet!

19.03.2014, 18:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Datenschutz ist wichtiger denn je, daher: IT-Recht Kanzlei hat Datenschutzerklärung für Online-Händler komplett überarbeitet!

Die Datenschutzerklärung soll einen Seitenbesucher umfassend über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogener Daten informieren. Im Online-Handel werden auf den Online-Shopseiten die personenenbezogenen Daten der Seitenbesucher aus den verschiedensten Gründen erhoben und gespeichert. Online-Händler sind daher gut beraten, eine umfassende und rechtssichere Datenschutzerklärung zu verwenden, da im Falle der Nichterfüllung der vorgenannten Pflicht, Ordnungsmittelverfahren und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen können.

Werbebanner für Datenschutzerklärung

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten eine umfassende und rechtssichere Datenschutzerklärung zur Verfügung, damit der Online-Händler den jeweiligen Seitenbesucher über die datenschutzrechtlich erheblichen Punkte informieren kann. Erst jüngst hat die IT-Recht Kanzlei ihre Datenschutzerklärung stark überarbeitet und auf die aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungslage hin angepasst. Diese neue Datenschutzerklärung wurde unseren Update-Servicemandanten im komfortablen Online-Mandantenportal zur Verfügung gestellt. Folgende Punkte sind hierbei in der Datenschutzerklärung bearbeitet worden:

• Datenschutzklausel bei Verwendung von UPS, wenn die E-Mail-Adresse des Kunden an UPS weitergegeben werden soll.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von "*Versand durch Amazon*" (= Fulfilment by Amazon).
• Datenschutzklausel bei Verwendung von mPAY24 als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Skrill als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Creditreform Boniversum GmbH als Auskunftei.
• Datenschutzklausel bei Bonitätsprüfungen über die Creditsafe Deutschland GmbH.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von creditPass als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Paymorrow als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Billpay als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von BillSAFE als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Domnowski als Auskunftei.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von RatePay als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Novalnet als Zahlungsdienstleister.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Kundenbewertungsanfragen über Trusted Shops.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Kundenbewertungsanfragen über Foxrate.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Google Adsense.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Piwik als Webanalysetool.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Jetpack als Webanalysetool.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Facebook-Plugins.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Google"+1"-Plugins.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Twitter-Plugins.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von AddThis-Plugins.
• Datenschutzklausel bei Verwendung von Zopim als Live-Chat-Programm.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Servicemandanten zu vielen datenschutzrechtlichen Punkten hilfreiche Handlungsanleitungen zur Verfügung, welche einen rechtssicheren Umgang mit datenschutzrelevanten Sachverhalten ermöglicht.

Haben Sie noch aktuelle und rechtskonforme Rechtstexte im Einsatz? Sie können schon ab monatlich 9,90 Euro zzgl. MwSt. die Rechtstexte für Ihren Online-Shop (inkl. der neuesten Datenschutzerklärung) der IT-Recht Kanzlei schnell und bequem erstellen lassen und so von der Sicherheit unserer anwaltlich erstellten Rechtstexte profitieren!

Gerne wenden Sie sich mit Anfragen an RA Jan Lennart Müller unter der E-Mail-Adresse j.mueller@it-recht-kanzlei.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Dark Vectorangel - Fotolia.com

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