Amazon
LG Arnsberg: Amazons "Tell-a-friend"-Funktion ist wettbewerbswidrig! Oder doch nicht?
Das LG Arnsberg (Beschluss vom 08.08.2014, Az.: I-8 O 99/14) sorgt mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz für Aufsehen: Das Gericht sieht die Weiterempfehlungsfunktion (sog. "tell-a-friend"-Funktion) auf den Amazon-Seiten als wettbewerbswidrig an! Händler auf der Plattform Amazon können diese Weiterempfehlungsfunktion nicht abschalten, sämtliche Händler sind daher betroffen. Allerdings hatte das LG Arnsberg in einer anderen Sache die Verantwortlichkeit eines Amazon-Händlers abgelehnt, damit ist die Rechtslage ungeklärt. Wir beleuchten die Hintergründe der Weiterempfehlungsfunktion in unserem heutigen Beitrag, lesen Sie hierzu mehr:
7 minMüssen sich Amazon-Marketplace-Händler der 30-tägigen „Rückgabegarantie“ beugen?
In letzter Zeit erhalten wir gehäuft Anfragen von Händlern, die über den Marktplatz von Amazon.de verkaufen. Dabei geht es um die Frage, ob Marketplace-Händler in Bezug auf die Rückgabe von Waren hinsichtlich der Rückgabefrist denselben Standard bieten müssen wie Amazon selbst. Der Verkäuferservice von Amazon.de vertritt hier eine unseres Erachtens seltsame Ansicht…
8 min 1OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben
Der Internetgigant Amazon eröffnet Händlern zwar die Möglichkeit, auf Basis der hohen Besucherfrequenz und der Reputation des Online-Unternehmens mehr Kunden zu erreichen und den eigenen Warenabsatz zu fördern. Regelmäßig können die Angebote auf der Verkaufsplattform jedoch nicht vom jeweiligen Händler vollautonom gestaltet werden, sondern sie werden vielmehr durch von Amazon selbst vorgegebene verkaufsfördernde Elemente ergänzt. Wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt, kann das ganz gehörig nach hinten losgehen...
5 minAmazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!
Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen E-Commerce – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren auf Amazon an. Die IT-Recht Kanzlei München bietet Onlinehändlern auf Amazon rechtssichere AGB an, und zwar schon ab 9,99 € monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Pflegeservice der Rechtstexte, der für dauerhafte Rechtssicherheit der Texte (AGB incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung/ Widerrufsformular) sorgt. Lesen Sie mehr zur Notwendigkeit der Verwendung von AGB und Co. in diesem Beitrag!
6 minAmazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen
Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.
1 minDer Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.
1 minDie Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik
Das rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.
3 min 2LG Bochum: Große Abmahngefahr auf Amazon! Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig
Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.
6 min 4Amazon Suchmaske im Marketplace-Shop: Markenverletzungen vorprogrammiert?
Online-Händler, die die Verkaufsplattform Amazon Marketplace nutzen, mussten in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal um die Rechtssicherheit ihrer Online-Präsenz fürchten. Nun droht dort neues rechtliches Ungemach. So erhielt ein Marketplace-Händler heute ein Schreiben von einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, in dem er auf eine angebliche Markenrechtsverletzung im Rahmen seines Amazon Marketplace-Shops hingewiesen wird.
3 min 2Amazon Webstores: IT-Recht Kanzlei bietet Standard-AGB an
Die IT-Recht Kanzlei wurde in letzter Zeit häufiger danach gefragt, ob sie auch Rechtstexte für Amazon Webstores anbietet. Bei Amazon Webstore handelt es sich um einen von Amazon angebotenen Onlineshop-Baukasten, mit dem Händler ihre eigene Online-Präsenz erstellen können. Das Angebot von Amazon richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, setzt auf Technik von Amazon und ermöglicht auf Wunsch auch die Versandabwicklung über Amazon. Amazon Webstore ist nicht zu verwechseln mit der Online-Handelsplattform Amazon Marketplace.
2 minHändler haften für Wettbewerbsverstöße durch Amazon bei AdWords-Werbung
Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert. Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.
2 minNicht jede Partnerschaft mit der Internetplattform Amazon führt zur Haftung wegen verbotener Inhalte: Haftung bei Framing nur im Einzelfall
Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 14.09.2012 (Az.: 6 U 73/12) die Haftung eines Internetseitenbetreibers für verbotene Inhalte auf Amazon verneint, der unter dem Hinweis „In Partnerschaft mit Amazon“ über eine Schnittstelle den Zugang zur Verfügung stellte. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
4 minLG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar
Das LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.
2 min 1Amazon: greift in die Rechtstexte von Amazon-Händlern ein!
Heute erreichte uns die Nachricht eines Amazon-Händlers, der sich darüber wunderte, dass auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon plötzlich zwei Widerrufsbelehrungen dargestellt wurden, wobei in der einen, von ihm selbst eingestellten Belehrung eine zweiwöchige Widerrufsfrist und in der anderen, ihm bisher unbekannten Belehrung eine Frist von einem Monat genannt wurde.
4 min 7Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige – ist ein rechtssicheres Anbieten nunmehr möglich?
Spätestens seit der Entscheidung des LG Wiesbaden zur mangelnden Vereinbarkeit der sog. 40,- Euro-Klausel auf Amazon war klar, dass Händler auf Amazon vor infrastrukturelle Probleme gestellt werden. Es war (wohl) den Händlern bislang nicht möglich die AGB und damit auch die sog. 40,- Euro-Klausel wirksam mit dem Verbraucher zu vereinbaren. Schuld hieran war die intransparente Abrufbarkeit der AGB des Händlers. Nunmehr hat Amazon die Verkäufernamenanzeige ergänzt, aber reicht das aus, um bei Amazon rechtssicher anbieten zu können?
5 minAGB für Amazon: Rechtssichere Texte schon ab € 10,- monatlich!
Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen e-Trade – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren in einem eigenen Amazon-Shop an. Diesen Verkäufern bietet die IT-Recht Kanzlei München ab sofort rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen an, und zwar schon ab € 10 monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Update Service, der für dauerhafte Rechtssicherheit der AGB-Texte (incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) sorgt. Und selbstverständlich haften wir auch für die Abmahnsicherheit unserer Texte.
2 minVerstößt die Bestellabschlussseite bei Amazon gegen die Button-Lösung?
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der einem Online-Händler, der bei Amazon Marketplace anbietet, u. a. vorgehalten wird, sich angeblich nicht an die gesetzlichen Vorgaben der so genannten Button-Lösung zu halten. Das Besondere daran ist, dass sich die Abmahnung dabei auf systemimmanente Einstellungen bei Amazon bezieht, auf die der Händler keinerlei Einfluss hat.
6 minLG Wiesbaden & Co.: Rechtssicherer Verkauf auf Amazon nicht möglich
Herr RA Jan Lennart Müller hat kürzlich für heise resale ein Interview gegeben. Das Interview thematisiert das Dilemma für Händler auf der Verkaufsplattform Amazon, da es nach der momentanen Rechtsprechung nicht möglich ist, auf Amazon rechtskonform Waren zu verkaufen. So sieht dies auf jeden Fall das LG Wiesbaden (Urteil vom 21.12.2011, Az.: 11 O 65/11), welches entschied, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers nicht wirksam in den Vertrag mit dem Verbraucher einbezogen werden können. Das LG Wiesbaden ist nicht das erste Gericht, welches in dieses Horn stößt und wird wohl auch nicht das letzte gewesen sein.
3 minSo nicht! Einfügen einer Marke in eine Amazon-Beschreibung ohne Information der Mitnutzer ist rechtsmissbräuchlich
Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10), dass das Einfügen einer Marke in eine Amazon-Beschreibung, welche von mehreren Mitbewerbern genutzt wird, rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Mitbewerber abgemahnt werden, ohne dass diese zuvor informiert worden sind.
2 minAmazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.
3 minVerkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Smartphones und Tablets
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Coaching
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- EU-Verpackungsverordnung
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- LegalScan
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Temu
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten