Amazon
Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.
11 min 2LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.
1 min 1Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?
Amazon-Händler haben es nicht leicht. Sie geraten immer öfter ins Visier der Abmahner. Ist ein rechtssicherer Verkauf über Amazon also überhaupt möglich?
9 min 4Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!
In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei wieder vermehrt Abmahnungen, die sich ganz gezielt an Amazon-Händler richten. Mitunter gehen die Abmahner dabei recht raffiniert vor. So erläuterte ein Massenabmahner kürzlich RA Keller, LL.M. (IT-Recht) die speziellen "Amazon-Abmahnspielregeln":
4 min 1Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de
Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, zeichnet sich jetzt schon eine neue Abmahnwelle ab, die diesmal vor allem gewerbliche Anbieter der Internetplattform www.amazon.de betrifft.
7 min 1Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de
Der IT-Recht Kanzlei liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.
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