Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Gesetzentwurf zur Reform des GmbH-Rechts

30.06.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gesetzentwurf zur Reform des GmbH-Rechts

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts in Deutschland (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007) veröffentlicht. Durch das geplante Gesetz soll das bisher gültige GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Vor allem sollen Existenzgründungen erleichtert und die Registereintragung von GmbHs beschleunigt werden. Hierdurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gestärkt werden.

Die GmbH in ihrer bisher gültigen Form hatte im Zuge der Rechtsprechung des EuGH vor allem im Vergleich zur englischen Limited deutlich an Attraktivität verloren. Der EuGH hatte mit seinem Urteil vom 05.11.2002 (Überseering) klargestellt, dass es zulässig ist, sich für die Geschäftstätigkeit im eigenen Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union zu bedienen. Damit war der Weg für die Rechtsform der Limited auch in Deutschland frei. Die Vorteile der englischen Limited im Vergleich zur GmbH in ihrer bisherigen Form bestehen vor allem in der höheren Flexibilität in der Kapitalausstattung und der Möglichkeit einer schnelleren Errichtung. Diese Vorteile haben sich in Deutschland bereits mehr als 30.000 Unternehmensgründer zu eigen gemacht, indem sie sich für die Rechtsform der Limited entschieden haben.

Dieser Entwicklung möchte die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf vom 23.05.2007 entgegentreten. So soll durch zahlreiche Deregulierungen die Gründung einer GmbH erleichtert, beschleunigt und verbilligt werden. Dies soll etwa durch die Abkopplung der Registereintragung von der Vorlage eventueller Genehmigungen, die Schaffung einer beurkundungsfreien Mustersatzung und die Zulassung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital bewerkstelligt werden. Das Haftkapitalsystem der GmbH soll erhalten bleiben, aber bei Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in vielen Punkten vereinfacht werden.

Für Existenzgründer ist in diesem Zusammenhang die Zulassung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besonders interessant. Diese Rechtsform soll es nach dem Willen des Gesetzgebers gerade Existenzgründern mit wenig Startkapital ermöglichen, sich eine unternehmerische Existenz aufzubauen. Anders als bei der neuen Form der GmbH, deren Gründung zukünftig nur noch ein Stammkapital in Höhe von 10.000,- € erfordern soll, soll die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch schon mit einem geringeren Stammkapital möglich sein. Zur Sicherung der Eigenkapitalausstattung sollen die Gesellschafter aber verpflichtet werden, in der Bilanz der Gesellschaft eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist. Diese Verpflichtung soll solange gelten, bis das Stammkapital der Gesellschaft das ansonsten übliche Mindeststammkapital von 10.000,- € erreicht. Als Rechtsformzusatz soll die Unternehmergesellschaft im Rechtsverkehr entweder die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder „UG (haftungsbeschränkt)” führen, wobei eine Abkürzung des Zusatzes „haftungsbeschränkt” nicht zulässig sein soll.

Die geplante Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist angesichts der einfachen Gründungsvoraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zur GmbH. Darüber hinaus stellt sie gerade für Existenzgründer eine attraktive Alternative zur englischen Limited dar. Diese ist bei Existenzgründern vor allem deshalb so beliebt, weil sie innerhalb sehr kurzer Zeit (i. d. R. innerhalb von 24 Stunden) gegründet werden kann, wobei nur ein sehr geringes Stammkapital (mindestens 1 Britisches Pfund) vorausgesetzt wird. Die Limited weist jedoch – gerade im Vergleich zur GmbH – nicht nur Vorteile auf. So wird der Limited im Geschäftsverkehr wegen des geringen Stammkapitals oftmals die Kreditwürdigkeit abgesprochen, mit der Folge, dass von den Gesellschaftern häufig Personalsicherheiten verlangt werden. Außerdem gilt für die Limited stets britisches Haftungsrecht, was gerade im Hinblick auf Kollisionen mit deutschem Recht zu einer permanenten Rechtsunsicherheit führt. Darüber hinaus eilt den in Deutschland tätigen Limiteds oftmals ein zweifelhafter Ruf in der Bevölkerung voraus, da diese Rechtsform gerne mit windigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wird. Diese Nachteile treffen für die geplante Unternehmergesellschaft nur bedingt zu. Natürlich wird sich auch bei dieser Rechtsform das geringe Stammkapital negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Die Frage der Gesellschafter- und der Geschäftsführerhaftung wird sich aber nach deutschem Recht beurteilen, so dass zumindest für in Deutschland tätige Unternehmergesellschaften eine höhere Rechtssicherheit bestehen wird. Alles in Allem lässt sich daher schon jetzt die Prognose wagen, dass die geplante Unternehmergesellschaft der Limited – zumindest im deutschen Raum – über kurz oder lang den Rang ablaufen wird.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Moritz Rösel / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
(13.07.2018, 13:58 Uhr)
BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
(18.10.2013, 15:51 Uhr)
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
(29.01.2013, 20:12 Uhr)
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
(21.09.2011, 13:30 Uhr)
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
UK Bribery Act Inkraftgetreten
(11.07.2011, 12:21 Uhr)
UK Bribery Act Inkraftgetreten
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
(28.10.2010, 09:34 Uhr)
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei