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veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung - Entwurf neuer Verordnung vorgestern gegenüber EU-Kommission notifiziert

News vom 15.10.2010, 12:43 Uhr | Keine Kommentare

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von PKW".

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat heute den Entwurf zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) gegenüber der EU-Kommission notifiziert. Zuvor waren Länder und Verbände zum Entwurf angehört worden.

Der Entwurf sieht eine relative Verbrauchskennzeichnung vor. Danach bestimmt sich die Energieeffizienz des einzelnen Fahrzeugs auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse. Im Unterschied zu absoluten Kennzeichnungsmodellen anderer EU-Staaten, die die Energieeffizienz allein auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes ermitteln, können Effizienzunterschiede mit dem deutschen Entwurf in allen Fahrzeugsegmenten differenziert dargestellt werden. Anreize zur Herstellung effizienterer Fahrzeuge werden damit nicht nur für größere, sondere auch für kleinere Fahrzeuge gesetzt, die in der Masse den Hauptausstoß an CO2 verursachen.

Im Anschluss an die Notifizierung und nach Ablauf der hiermit verbundenen Stillhaltefrist wird der Entwurf voraussichtlich Anfang 2011 dem Bundesrat zugeleitet, dessen Zustimmung zum Inkrafttreten erforderlich ist.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Aamon - Fotolia.com
Max-Lion Keller Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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