Artikel zum Thema „Peer, Peer, Netzwerk“
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eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizenzierung (Update)
Mitte Mai hat die Handelsplattform eBay zukünftige Änderungen für die Nutzung der Verkaufsdienste angekündigt, die seitdem unter Online-Händlern große Wellen schlagen. Spätestens ab Februar 2018 sollen Gewerbetreibende durch neu gefasste Plattform-AGB zur generellen Abtretung von Nutzungsrechten an ihren Artikelbildern und weiteren Informationen wie Produkttitel und Artikelbeschreibungen verpflichtet werden; bis zu jenem Zeitpunkt werden sie zur freiwilligen Rechtseinräumung aufgefordert. Die folgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei gehen auf Zweck, Inhalt, Konsequenzen und Besonderheiten der neuen Regelung ein, analysieren diese rechtlich und zeigen möglichen Haftungsfolgen für Händler auf.
23 min 39OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon.de übertragen Amazon-Händler, durch das Hochladen eines Produktfotos auf die Verkaufsplattform, ihre Nutzungsrechte an Amazon. Folglich stehen Amazon die Bilder seiner Händler zur freien Verfügung. Ob diese Rechteübertragungsklausel des Online-Versandhändlers tatsächlich wirksam ist, hatte das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 entschieden (Az. 6 U 51/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung:
6 minAchtung Händler – Vergütungspflicht nach dem neuen Urheberrechtsgesetz!
Das neue Urheberrechtsgesetz, das durch den sog. „Zweiten Korb“ reformiert worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat in vielerlei Hinsicht Neuerungen zu bieten. Im öffentlichen Fokus standen bisher vor allem die Änderungen hinsichtlich der Privatkopie, die insbesondere die Nutzer sog. Peer-2-Peer-Netzwerke bzw. sog. „Internet-Tauschbörsen“ betreffen, die dort Musikstücke tauschen.
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