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von RA Felix Barth

Unsere Marken: Markenstatistik und Markenrangliste

News vom 08.07.2010, 14:35 Uhr | Keine Kommentare

Das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) hat seine jährliche Markenstatistik auf der Homepage veröffentlicht. Die stetig hohe Zahl von 69.069 der Markenanmeldungen im Jahr 2009 zeigt, dass Markenschutz weiterhin ein wichtiges Thema ist. Die IT-Recht Kanzlei bietet eine umfassende rechtliche Beratung zum Thema Markenschutz.

Markenanmeldungen DPMA

Hier die Markenanmeldungen der letzten Jahre:

  • 2002     57 416
  • 2003     62 041
  • 2004     65 918
  • 2005     70 926
  • 2006     72 321
  • 2007     76 165
  • 2008     73 903
  • 2009     69 069

Die Zahl der Eintragungen gem. § 41 MarkenG  haben sich wie folgt entwickelt:

  • 2002     51 730
  • 2003     51 295
  • 2004     48 401
  • 2005     50 798
  • 2006     51 124
  • 2007     54 534
  • 2008     50 259
  • 2009     49 817

Die Zahl der Markeanmeldung ist letztlich konstant hoch. Aber: Sie korreliert meist mit der wirtschaftlichen Situation. Schleppende Konjunktur verursacht regelmäßig sinkende Anmeldezahlen und ansteigende Verletzungsverfahren. So lässt sich auch der leichte Rückgang der Anmeldungen im Jahre 2009 erklären.

Dennoch stellen Marken weiter einen hohen wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens dar und spielen eine bedeutende Rolle für den Wirtschaftsverkehr.

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Markenrangliste

Apropos: Mit den stärksten Marken der Welt hat sich die jährliche Studie von Millward Brown auch wieder 2010  beschäftigt.

Google führt die Top 100 Rangliste mit einem Markenwert von 114 Mrd. Dollar an.

Hier die Top 10 der Welt-Marken 2010:

  • 1. Google
  • 2. IBM
  • 3. Apple
  • 4. Microsoft
  • 5. Coca-Cola
  • 6. McDonald’s
  • 7. Marlboro
  • 8. China Mobile
  • 9. General Electric
  • 10. Vodafone

und  die deutschen Marken der Top 100:

  • 21.SAP
  • 25. BMW
  • 53. Mercedes
  • 55. T-Mobile
  • 65. Porsche
  • 77. Siemens
  • 83. ALDI

Auch wenn Sie nicht unter den oben genannten Unternehmen zu finden sind. Markenschutz geht nicht nur Großkonzerne an. Wer sich ein schützenswertes Zeichen ausgedacht hat, sollte dies möglichst zügig rechtlich schützen lassen und  verteidigen. Denn es gilt im Markenrecht der Prioritätsgrundsatz.

Die IT-Recht Kanzlei bietet einen umfassenden Service im Bereich Markenschutz an. Neben der Anmeldung von Marken übernehmen wir auch die Verteidigung in Markenverletzungsverfahren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

So oder so: Bei Fragen rund um das Thema Marken- und Domainrecht steht Ihnen die IT-Recht Kanzlei gerne zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© JJAVA - Fotolia.com
Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

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