Leserkommentar zum Artikel

Neues Abmahnrisiko: Fehlende Angaben in geschäftlichen E-Mails

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits [ berichtete,|e-mail-pflichtangaben-abmahnung.html] gelten seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben. Danach müssen nun auch Faxe und E-Mails den bisher nur für den Briefverkehr geltenden Anforderungen der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 25a GenG genügen. Davon betroffen sind alle deutschen Kaufleute, Handelsfirmen und ihre Angestellten, die nun jede geschäftliche E-Mail mit den für ihre Rechtsform gültigen Pflichtangaben versehen müssen.

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Signaturvorschriften nur für Handelsfirmen?

Beitrag von Lilian
30.09.2009, 15:03 Uhr

Diese Vorschriften die Signatur in E-Mails betreffend, gelten aber nur für Handelsfirmen, oder? Nicht für andere Unternehmen, oder?

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