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Leserkommentar zum Artikel

Designschutz wird immer wichtiger!

Stichwort: Produktpiraterie. Zur Zeit ist es (leider) in aller Mund. Der europäische Markt wird derzeit überschwemmt mit nachgeahmten Produkten. Auch in der Politik wird man immer hellhöriger und wachsamer, was dieses Thema anbelangt. Das Bedürfnis, sich gegen Produktpiraterie nicht „nur“ zu schützen, sondern sogar auch aktiv dagegen vorzugehen, rückt immer mehr in das Bewusstsein.

» Artikel lesen


Geschmacksmuster sind (fast) wertlos

Beitrag von Riccardo
17.09.2009, 19:41 Uhr

Ich entwerfe Designs für T-Shirts und vertreibe sie über das Internet. Einige davon habe ich als Geschmacksmuster eintragen lassen. Da meine Designs aber keine "Kunstwerke" sind, sondern Texte und Grafiken mit bekannten Formen und Effekten verziert (z. B. Linien, Ornamente, Skylines etc.) genießen sie keinen Schutz.

Meine Motive sind schon hundertfach 1:1 kopiert und öffentlich angeboten und verkauft worden. Ich bin mit einem Anwalt dagegen vorgegangen und habe mehrere tausend Euro dafür hingeblättert, dass die Kopierer "im Recht" sind. Die Optik ist zwar rechtlich so gewöhnlich, dass ich keinen Schutz genieße, wirtschaftlich sind meine Designs aber sehr erfolgreich. Denn sie verkaufen sich sehr gut. Besonders bei denen, die sie von mir geklaut haben!

Sie haben keinerlei Eigenleistung vollbracht. Alle Texte und Grafiken original kopiert! Trotzdem dürfen sie das. Ich habe Bestseller-Motive im Angebot, die so häufig kopiert worden sind, dass mehr Fälschungen davon unterwegs sind als Originale. Aber ich muss mir das weiterhin bieten lassen, weil ich ja nur Gebrauchsgrafiken anfertige und keine Kunst.

Sogar die Schriften, die ich benutze und teuer bezahlt habe, sind einfach kopiert worden. Obwohl man die für kommerziellen Gebrauch lizensieren muss. Ist egal. Es ist ja keine Kunst. Die Richter wissen das ja so genau. Die haben ja voll den Durchblick.

Tolle Gesetzgebung. Wieder mal ausreichend Täterschutz und weiter nix. Diejenigen, die mit ihren Produkten wirtschaftlich erfolgreich wären, wenn man sie ließe, dürfen draufzahlen.

Meldet nur Geschmackstmuster an, wenn ihr echt EXTREM einzigartige Kunstwerke erschaffen habt, die keinerlei Formen enthalten, die es schon gibt (Blumen, Totenköpfe, Würfel etc.), sonst ist das rausgeschmissenes Geld. Ihr seid immer die Verlierer.

Im Ernstfall meldet lieber eine Bildmarke an. In verschiedenen Variationen. (Mit Text, ohne Text, mit Farbe, ohne Farbe etc.) Ihr bekommt zwar keinerlei Schadensersatz, wenn ihr jemanden beim Kopieren erwischt, könnt ihm aber wenigstens den Handel weiter verbieten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Designklau von Vera S., 12.08.2014, 07:12 Uhr

    Hallo, muss meiner vorhergehenden Schreiberin vollkommen zustimmen. Wenn nicht endlich was dagegen getan wird, dass Menschen die mit viel Grips und Fleiss Ihre Brötchen verdienen und sich Gedanken machen über Design - Wertigkeit und Formgebung, jedoch von unbebriedigten Hausfrauen und Möchtegern -... » Weiterlesen

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