Leserkommentar zum Artikel

Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz

Der EuGH entschied, dass eine Widerrufsbelehrung dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell vorsieht, dass ein Verbraucher im Rahmen der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten hat.

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Beitrag von Unbekannt
09.09.2009, 08:32 Uhr

@Verfasser der letzten 3 Beiträge

Bleibt jetzt mal alle schön auf den Teppich. So wie von euch beschrieben ist es definitiv nicht! Das Urteil ist in seinen Auswirkungen bei Weitem nicht so dramatisch wie ihr durch eure selten dämlichen Beispiele (Pferdemist) an die Wand malt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 27 Kommentare vollständig anzeigen

  • Diejenigen, für die die Gesetzte gemacht werden, müssen sie auch verstehen. von Roland Dilsch, 19.01.2010, 20:53 Uhr

    Als juristischer Laie setllt sich mir doch angesichts solcher, vielleicht juristisch korrekter Entscheidunegn die Frage, ob man nicht über die Allgemeinverständlichkeit der Gesetze und der daraus resultierenden Gerichtsentscheidungen nachdenken sollte. Mein (hoffentlich) gesunder... » Weiterlesen

  • Keine Schnellschüsse! von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte, 14.09.2009, 09:57 Uhr

    Nachdem auch uns zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anfragen wegen des hier besprochenen EuGH Urteils und der hierzu - von anderen Stellen - veröffentlichten „Eilmeldungen“ erreicht haben, möchte ich doch vor „Schnellschüssen“ und insbesondere davor warnen, in einzelne Formulierungen der erst im... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 12.09.2009, 20:31 Uhr

    Ich habe die Wertersatzklausel bis zur endgültigen Klärung komplett gestrichen. Sollte ein Kunde die geliferte ware nach Ablauf der Widerrufsfrist zurücksenden wird der Artikel sowieso auf unsachgemäßen Gebrauch überprüft. Sollte dann etwas zerstört sein oder ähnlich beeinträchtigt sein, daß auf... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von kleffe, 12.09.2009, 13:13 Uhr

    mein Fehler, der Käufer hat dann lediglich die Versandkosten zu erstatten, da über 40€

  • Ohne Titel von kleffe, 12.09.2009, 13:11 Uhr

    Hallo, aber es ist doch theoretisch jetzt rechtlich legitim wenn ein Käufer: 1) beispielsweise eine Playsation bei einem ebay-Händler "erwirbt", sie ausgiebig für ca. 3,5 Wochen "testet" und dann den Kauf "widerruft" 2) der Käufer bekommt sein Geld komplett zurück, inkl. Versandkosten, da über... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 10.09.2009, 23:06 Uhr

    Und!? Wie würden Sie denn den Widerruf einer getragenden Unterhose oder eines gebrauchten Dildos abwickeln? Wenn es per Vorkasse gewesen ist, dann sagen Sie dem Kunden LMAA (soll er doch klagen...) Und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.

  • Ohne Titel von SEO-FREAK, 10.09.2009, 17:27 Uhr

    Da werden sich meine paar tausend shopbetreiber ja wieder mal ein bein abfreuen. neben wirtschaftskrise haben wir auch mit zunehmender verblödung der für recht zuständigen gremien zu tun .- zumindest mir würde auch gut gefallen, wenn der gesetzgeber in persona mal wegen amts-schwachsinn in... » Weiterlesen

  • Wieso Blödsinn von Unbekannt, 10.09.2009, 14:13 Uhr

    Die Benutzung einer Zahnbürste oder eines Dildos stellt eine bestimmungsgemäße Ingebrauchname dar. Ebenso wenn ich eine Strumpfhose anziehe (die sich dehnt und dadurch nicht mehr als Neuware verkäuflich ist), auch das Tragen von Unterwäsche ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Wo ist denn hier die... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 10.09.2009, 13:55 Uhr

    Nein, darf er nicht! Wer hat Ihnen denn den Bloedsinn erzaehlt...

  • Wie sieht das mit Hygieneartikeln aus ? von Unbekannt, 10.09.2009, 13:28 Uhr

    Der Verbraucher kann also in Zukunft Zahnbürsten, Dildos, Feinstrumpfhosen und Unterwäsche 14 Tage lang tragen oder benutzen und dann widerrufen ? Welchem Richter haben die dann da in Hirn gesch...

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