Leserkommentar zum Artikel

Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, gebrauchte Software bei E-Bay weiterzuverkaufen? Was gilt, wenn ich nur im Besitz des Freischalt-Keys der Software bin? Gibt es Besonderheiten bei der OEM-Software? Was gilt beim Weiterverkauf von gebrauchter Software zu beachten? Ist der Handel mit Volumenlizenzen legal? Welche Risken bestehen, wenn man bei E-Bay gebrauchte Software kauft?  **

» Artikel lesen


Sonderfall?

Beitrag von D. Richter
28.08.2009, 00:46 Uhr

Wie steht es da bei virtuellen Instrumenten, die auf Musik-Samples basieren? Stellen diese eine Ausnahme dar, auch wenn sie physikalisch auf CD inklusive Plugin-Software ausgeliefert werden?

Hier mal die Antwort des Herstellers, der sich bei der Übertragung der Registrierung weigert:

"you had the right to use our content royalty free in your music products, this is what you got when you licensed our products. it is not the software it is the content which is our intellectual property and we own the recordings. This is the reason why you cannot sell it or transfer it anyone else. These are the rules for over 20 years and have not changed. Please read the licenses terms that you agreed on when you got and installed the products"

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Online Redakteur von Frank, 02.04.2018, 23:40 Uhr

    Durch meine journalistische Arbeit, habe ich mir eine Menge Wissen zu dem Thema angeeignet. Unter dem Strich lässt sich sagen, dass das Urteil des EuGH natürlich wegweisend war. Trotzdem ist das kein Blankoscheck für potentielle Käufer, sich auf jedes Angebot blind zu verlassen. Denn gerade auf... » Weiterlesen

  • Frage von Oktay, 18.05.2010, 23:57 Uhr

    wenn es legal ist,welche riziken bestehen für mich, wenn ich software (oem keys handbücherund cd)über e-bay verkaufen?

  • Key entspricht Schlüssel? von Christian H., 25.03.2009, 00:55 Uhr

    Guten Abend, die Antworten zur Frage 4 und 6a widersprechen sich für mich irgendwie: In der Antwort zu Frage 4 wird korrekt gehandelt, wenn der Originaldatenträger, das Handbuch und der Schlüssel an den Käufer übergeben wird. In der Antwort zu Frage 6a wird wieder davon abgeraten, einen sog.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei