Leserkommentar zum Artikel

Bücherverzeichnis ZVAB: Stellen die vorgegebene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular ein Risiko für die Händler dar?

So manche Verkaufsplattform stellt ihren Verkäufern Rechtstexte wie AGB oder Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Was zunächst ein guter Ansatz ist, kann für den Händler jedoch brenzlig werden, wenn die Sache schlecht umgesetzt wird. Wir beleuchten das am Beispiel ZVAB näher.

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Widerrufsbelehrung unvollständig

Beitrag von Holger Timm
02.12.2015, 07:54 Uhr

Besonders gefährlich aus rechtlicher Sicht ist der Hinweis, dass man per E-Mail widerrufen kann, die E-Mail Adresse des Händlers aber nicht genannt wird. Habe ich bei mehreren Verkäufern überprüft.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Danke für diese Klarstellung von Anbieter, 25.11.2015, 09:36 Uhr

    Danke, denn vielleicht hat dieser Bericht mehr Einfluss als alle Mails, die von den Händlern direkt ans ZVAB gesandt wurden. Daneben noch eine Ergänzung: ZVAB-Anbieter handeln mit antiquarischen/gebrauchten Dingen. Dies trifft auch auf die Zeitschriften zu, die dort angeboten werden und diese... » Weiterlesen

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