Leserkommentar zum Artikel

Rechtssichere E-Mail-Werbung: So geht's!

Viele Webseitenbetreiber bieten E-Mail-Newsletter an, beachten häufig aber nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung. Wir stellen verschiedene Muster für abmahnsichere Einwilligungserklärungen zur Verfügung und gehen auch inhaltlich auf die rechtlichen Anforderungen an Newsletter ein.

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Wohin mit der Widerrufsbelehrung

Beitrag von H. Weigl
17.08.2015, 18:27 Uhr

Danke für den sehr interessanten Artikel.

Könnte die Widerrufsbelehrung auch im Bestätigungsmail stehen? Den langen Wust in einer schmalen Sidebar unterzubringen, ist nicht optimal.

Mit Dank im Voraus und beste Grüße Huberta Weigl

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • - von D. Boesche, 08.05.2018, 13:19 Uhr

    Darf man sich von den Bestandskunden, die sich nicht explizit zum Newsletter angemeldet haben, per Mail die Einwilligung zum Newsletterversand einholen und kann man sie dann genauso behandeln wie diejenigen, die das Häkchen bei der Newsletter-Checkbox gesetzt haben? Oder muss man dann auch wieder... » Weiterlesen

  • Mag. von Angelika Wohofsky, 30.08.2016, 12:55 Uhr

    Meines Wissens als Online Marketer geht das nicht. Es muss VOR Absenden der E-Mail Adresse über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Auch ist die Bestätigungsmail WERBEFREI zu halten. Viel nachdenklicher stimmt mich aber die neue Datenschutzrichtlinie, die ab 2018 in der EU gilt. Danach sollen... » Weiterlesen

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