Leserkommentar zum Artikel

BGH: Zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann.

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Nur für Anwälte?

Beitrag von M. Schulze
21.10.2013, 17:21 Uhr

Freimütig gestehe ich, dass ich weder verstanden habe, worum es eigentlich geht und was hier einen Artikel Wert war. Dabei war ich fünf Jahre lang als Online-Händler und Verkaufsagent auf eBay tätig und habe ich mich schon von daher intensiv mit dem Kaufrecht beschäftigt, bin also nicht völlig unbeleckt. Vielleicht überdenken Sie noch einmal die Zielgruppe. Wenn Sie Ihre Anwaltskollegen beeindrucken wollen, dann schreiben Sie doch Fachaufsätze. Wenn Sie aber Online-Händler ansprechen wollen, dann dürfen Sie es gerne mehr auf den Punkt bringen: Unter welchen Bedingungen darf der Verkäufer nun die Nacherfüllung verweigern? Und warum in diesem Fall nicht?

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