Leserkommentar zum Artikel

Haftungsklauseln in Verträgen: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?

„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen. Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“? Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?

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Definition "Mittelbarer Schaden"

Beitrag von Oliver Dittmann
01.08.2013, 10:20 Uhr

Vielen Dank für die Ausführungen, auch zum amerikanischen Verständnis von den Begriffen. Lässt sich dies für alle amerikanischen Bundesstaaten, die ja jeweils eigene Rechtsordnungen haben, sagen?

Zum deutschen Rechtsverständnis möchte ich auf die Definition mittelbarer Schäden im Palandt (72. Auflage 2013) hinweisen. Da hier das Standardwerk der BGB-Kommentare spricht, vertraue ich dieser Definition, auch wenn sie natürlich nicht gesetzlichen Charakter hat. In der Vorbemerkung vor §249, RN15, werden der mittelbare Schaden und der unmittelbare Schaden definiert. Oliver Dittmann www.o-dittmann.de

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