Leserkommentar zum Artikel

Bei sog. Parallelimporten von Elektro- und Elektronikgeräten: OLG Hamm zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG

Mit seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az.: I-4 U 59/12) hatte das OLG Hamm zu entscheiden, welche Pflichten einen Vertreiber von neuen Staubsaugern hinsichtlich der Registrierung dieser Elektrogeräte nach § 6 ElektroG treffen. Kernfrage war dabei, ob der Vertreiber, der die neuen Staubsauger in Deutschland online zum Verkauf anbot und diese seiner Einlassung nach von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland bezogen hatte als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt, weil es sich bei den Geräten um einen Parallelimport von nicht für den deutschen Markt bestimmten Geräten handelte.

» Artikel lesen


Vereinbar mit Art. 28 u 30 EGV

Beitrag von Heiko Neumann
13.05.2013, 17:13 Uhr

Interessante Rechtsprechung, meiner Ansicht nach aber nicht vereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit in der EU, da die Regelung des ElektroG eine "Maßnahme gleicher Wirkung" zu einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung ist. Eine Rechtfertigung nach Art. 30 EGV ist nicht ersichtlich. Abfallwirtschaftliche Ziele sind als Rechtfertigungsgründe dort nicht genannt.

Darüberhinaus dürften die Geräte des britischen Herstellers ja auch mindestens bei der entsprechenden britischen Stelle, die für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie zuständig ist, angemeldet worden sein. Unterm Strich ist also kein Schaden entstanden. Vielmehr wäre dies ein Problem der Verteilung der Gelder zwischen den verschiedenen europäischen nationalen Stellen.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei