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Leserkommentar zum Artikel

„Solange der Vorrat reicht“ – ein zulässiger Werbehinweis?

Grundsätzlich ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der Nachfrage vorrätig ist. Der Verkäufer kann eine solche Irreführung allerdings ausschließen, indem er seine Werbung mit dem Hinweis „Abgabe nur, solange der Vorrat reicht“ versieht.

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Sonderfall ?

Beitrag von Jürgen Melcher
08.03.2013, 22:27 Uhr

Ein Sonderangebot besagt: bis Datum x, solange Vorrat reicht.

Bereits vor Ablauf der Frist kostet die exakt identische Ware, angeboten unter exakt gleicher URL jedoch schon mehr als das Angebot.

Der Händler wird sich da wohl nicht damit herausreden können, daß das Angebot ausgegangen sei?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

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