Leserkommentar zum Artikel

Was tun, wenn jemand anderes mir bei der Registrierung meines Markennamens zuvorkommt?

Sie benutzen schon seit geraumer Zeit einen Namen im geschäftlichen Verkehr als Markenzeichen und stellen nun fest, dass jemand anderes Ihnen bei der Anmeldung der Marke zuvorgekommen ist? Auch wenn es zunächst so aussieht, muss in diesem Fall nicht alles verloren sein. Denn es besteht eine kleine Chance, dass man trotzdem erfolgreich gegen den Inhaber der Marke vorgehen und eigene Rechte an der Marke durchsetzen kann.

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Rechtslage nach Löschung Wegen Verzichts

Beitrag von Axel Schmidt
26.02.2013, 14:17 Uhr

Angenommen Person X meldetete im Jahre 1999 eine Marke an, welche Er im selben Jahr wieder nach § 48 MarkenG Löschung wegen Verzichts löschen lassen hat. Allerdings wurde von Person X trotz Löschung der Name weiterhin verwendet. 2012 meldet plötzlich Person Y den 1999 wieder durch Person X gelöschten Markennamen für sich an, Marke wurde auch entsprechend ohne Wiederspruch eingetragen. Welche Rechte hat Person X? Oder sind tatsächlich durch die Löschung und den aktiven Verzicht sämtliche Rechte erloschen? Welche Rechte stehen Person Y jetzt tatsächlich an der Marke zu?

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  • Verkehrsgeltung in Frankreich von Tobias Liebling, 27.02.2018, 15:47 Uhr

    Hallo, wie ist es mit der Verkehrsgeltung in Frankreich? Gilt das Ausnahmegesetz dort auch oder habe ich alle Rechte eines Zeichens wenn ich es über WIPO für Frankreich schützen lasse? LG Liebling

  • Gebrauchsmarke von Tobias, 12.11.2013, 07:52 Uhr

    Wenn die Marke verwendet wird, ist es egal ob die Marke eingetragen ist....

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