Auszahlung von Prepaid-Guthaben an Mobilfunkkunden noch immer nicht störungsfrei
Bereits Mitte letzten Jahres [ berichtete die IT-Recht Kanzlei |index.php?id=20060622_Mobilfunk_-_Prepaid-Guthaben_d%FCrfen_nicht_verfallen] , dass Mobilfunkbetreiber Prepaid-Guthaben ihrer Kunden weder nach einer vertraglich festgesetzten Frist noch bei Beendigung des Vertrages löschen dürfen. Leider zeigt jedoch die Praxis der IT-Recht Kanzlei, dass so mancher Mobilfunkbetreiber noch immer erst auf anwaltlichen Druck Prepaid-Guthaben seiner Kunden freigibt.
Auszahlung nur mit Original Mobilfunkvertrag zulässig?
Beitrag von Unbekannt
07.04.2009, 22:05 Uhr
Bei E-Plus möchten die den original Mobilfunkvertrag dazu haben, sowie die PUK Nummer - das ist aber in vielen Fällen gar nicht möglich. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?
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