Leserkommentar zum Artikel

Onlinehandel mit den USA, muss der deutsche Onlinehändler US-Recht beachten?

Die USA sind der größte Onlinemarkt der Welt. Für den deutschen Onlinehändler ist daher dieser Markt eine enorme Chance. Die Risiken des Onlinehandels mit den USA werden allerdings unwägbar, wenn der deutsche Onlinehändler dem US-Recht und den US-Gerichten unterworfen ist. Der deutsche Onlinehändler, der von Deutschland aus unter anderem auch Waren in die USA ausliefert, muss sich allerdings nicht mit US-Recht und US-Gerichten auseinandersetzen.

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Produkthaftung

Beitrag von DSB
10.09.2012, 13:54 Uhr

Wer Waren in die USA vertreiben möchte, sollte sich vor allem auch über etwaige Produkthaftungsansprüche gedanken machen. Nach internationalem Produkthaftungsrecht gilt im Haftungsfall das Recht des Landes, in dem der Schaden (Sach- oder Personenschaden) eintritt. Der Online-Händler könnte sich also ggf. mit US-Produkthaftungsrecht konfrontiert sehen, soweit der Hersteller der Ware nicht für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Wenn die Dienstleistung in den USA ist. von Richard Kelsey, 07.11.2018, 21:48 Uhr

    Hallo, wie ist es wenn wir als Webdesigner in Deutschland auch Webhosting verkaufen und wir Kunden in USA und Deutschland haben, aber der Hosting Provider in Amerika ist. Müssen dann Privatpersonen in den USA trotzdem die MwSt bezahlen? Obwohl der eigentlicher Dienstleister in Amerika ist? Danke in... » Weiterlesen

  • Safe Harbor von DSB, 10.09.2012, 13:45 Uhr

    Safe Harbor muss nicht sein, man könnte mit der Niederlassung auch einen Vertrag mit den EU-Standardvertragsklauseln abschließen. Auch dann wäre die Übermittlung der Daten nach USA rechtlich einwandfrei. Wäre m. E. auch die bessere Lösung. Als Inhaber der US-amerik. Niederlassung könnte man dort... » Weiterlesen

  • Das groesste Risiko im US-Handel von Hamelenser, 07.09.2012, 15:07 Uhr

    ist nach wie vor PayPal...

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