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Ebay-Magazin: Bericht der IT-Recht Kanzlei über die 100-Euro-Abmahnung

Seit kurzem müssen Privatpersonen in vielen Fällen nur noch 100 Euro zahlen, wenn sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt werden. In der neusten Ausgabe (1/2009) des [eBay-Magazins|http://www.ebay-magazin.de/] erklärt RAin Verena Eckert die Neuregelung.

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Artikelbeschreibung

Beitrag von Rosi B.
15.03.2009, 11:30 Uhr

Ich habe tatsächlich 2 Fotos kopiert und eingestellt bei e-bay und auch noch die Artikelbeschreibung benutzt da diese sehr ausfürlich den Artikel beschrieb. Habe auch in der Anzeige darauf hingewiesen dass ich der Einfachheit halber die Artikelbeschreibung übernommen habe.Die Abmahner wissen dass meistens die Artikelbeschreibung auch übernommen wird und setzen soviel Bilder wie möglich rein. Die 100€ pro (tatsächlich kopierten Foto)wären angemessen gewesen, da aber nun 16 weitere Fotos) der Gegner geht sogar von 17 Bildern aus da er eine Graphik auch als Bild zählt kam es zu einer Rechnung von 7650€. 3Artikeleinstellungen mit 17 Bildern = 51 Bilder. Und der Abmahner verlangte aber pro Bild 150€.

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