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Ebay-Magazin: Bericht der IT-Recht Kanzlei über die 100-Euro-Abmahnung

Seit kurzem müssen Privatpersonen in vielen Fällen nur noch 100 Euro zahlen, wenn sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt werden. In der neusten Ausgabe (1/2009) des [eBay-Magazins|http://www.ebay-magazin.de/] erklärt RAin Verena Eckert die Neuregelung.

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Hundert Euro Abmahnung verschlechtert die Situation für Privatpersonen

Beitrag von Herbert Huber
09.03.2009, 20:43 Uhr

Wenn ich bisher wegen irgendetwas abgemahnt wurde, berechnete der Anwalt 730 DM oder 450 Euro etc. nach dem festgesetzten Streitwert für seinen 2-Seiten-Brief. Ich konnte einen eigenen Anwalt einschalten, widersprach der Abmahnung und kam mit 300 Euro plus Mwst. (für die 2 Telefonate mit meinem Anwalt) "davon". Wenn jetzt 100 Euro berechnet werden, rechnet sich die Einschaltung eines eigenen Anwalts nicht: man bezahlt besser zähneknirschend. Außer man ist juristisch so beschlagen oder extrem risikofreudig oder streitlustig, dass man darauf hofft, am Ende die 100 Euro nicht zahlen zu müssen und auch noch die eigenen Kosten zurückzuerhalten (wie man weiß, bleibt man auf den eigenen Kosten meist sitzen, egal ob ein Verstoß nachweisbar ist oder nicht). Das bedeutet, dass jetzt die Abmahnwellen noch anschwellen, da der Abgemahnte sich hüten wird, wegen 100 Euro das Mehrfache an seinen eigenen Anwalt zu zahlen. Die Rechtsschutzversicherung (zumindest meine) greift ja nicht. Es hilft nichts, außer dass das unrechtsstaatliche Abmahnwesen, bei dem der Beschuldigte per Abmahnbrief sofort "verurteilt" wird, endlich abgeschafft wird. Wer mir einen Link, eine Namensnennung oder was auch immer vorwirft soll mich verklagen, so wie es auch bei allen anderen (vermuteten) Straftaten der Fall ist. Leider stößt man mit solchen Vorschlägen im Justizministerium auf taube Ohren: zu lukrativ ist dieses Goldeselverfahren für die Anwälte.

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