Ebay-Magazin: Bericht der IT-Recht Kanzlei über die 100-Euro-Abmahnung
Seit kurzem müssen Privatpersonen in vielen Fällen nur noch 100 Euro zahlen, wenn sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt werden. In der neusten Ausgabe (1/2009) des [eBay-Magazins|http://www.ebay-magazin.de/] erklärt RAin Verena Eckert die Neuregelung.
Artikelbeschreibung
Beitrag von Rosi B.
15.03.2009, 11:30 Uhr
Ich habe tatsächlich 2 Fotos kopiert und eingestellt bei e-bay und auch noch die Artikelbeschreibung benutzt da diese sehr ausfürlich den Artikel beschrieb. Habe auch in der Anzeige darauf hingewiesen dass ich der Einfachheit halber die Artikelbeschreibung übernommen habe.Die Abmahner wissen dass meistens die Artikelbeschreibung auch übernommen wird und setzen soviel Bilder wie möglich rein. Die 100€ pro (tatsächlich kopierten Foto)wären angemessen gewesen, da aber nun 16 weitere Fotos) der Gegner geht sogar von 17 Bildern aus da er eine Graphik auch als Bild zählt kam es zu einer Rechnung von 7650€. 3Artikeleinstellungen mit 17 Bildern = 51 Bilder. Und der Abmahner verlangte aber pro Bild 150€.
100€ für ein Foto aber in der Artikelbeschreibung sind weitere 16 Fotos und nun?
Beitrag von Rosi B.
15.03.2009, 11:12 Uhr
Hundert Euro Abmahnung verschlechtert die Situation für Privatpersonen
Beitrag von Herbert Huber
09.03.2009, 20:43 Uhr
Wenn ich bisher wegen irgendetwas abgemahnt wurde, berechnete der Anwalt 730 DM oder 450 Euro etc. nach dem festgesetzten Streitwert für seinen 2-Seiten-Brief. Ich konnte einen eigenen Anwalt einschalten, widersprach der Abmahnung und kam mit 300 Euro plus Mwst. (für die 2 Telefonate mit meinem Anwalt) "davon". Wenn jetzt 100 Euro berechnet werden, rechnet sich die Einschaltung eines eigenen Anwalts nicht: man bezahlt besser zähneknirschend. Außer man ist juristisch so beschlagen oder extrem risikofreudig oder streitlustig, dass man darauf hofft, am Ende die 100 Euro nicht zahlen zu müssen und auch noch die eigenen Kosten zurückzuerhalten (wie man weiß, bleibt man auf den eigenen Kosten meist sitzen, egal ob ein Verstoß nachweisbar ist oder nicht). Das bedeutet, dass jetzt die Abmahnwellen noch anschwellen, da der Abgemahnte sich hüten wird, wegen 100 Euro das Mehrfache an seinen eigenen Anwalt zu zahlen. Die Rechtsschutzversicherung (zumindest meine) greift ja nicht. Es hilft nichts, außer dass das unrechtsstaatliche Abmahnwesen, bei dem der Beschuldigte per Abmahnbrief sofort "verurteilt" wird, endlich abgeschafft wird. Wer mir einen Link, eine Namensnennung oder was auch immer vorwirft soll mich verklagen, so wie es auch bei allen anderen (vermuteten) Straftaten der Fall ist. Leider stößt man mit solchen Vorschlägen im Justizministerium auf taube Ohren: zu lukrativ ist dieses Goldeselverfahren für die Anwälte.
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