Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

Ist das Versenden einer Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) zulässig?

Das Landgericht Coburg (Urteil vom 17.02.2012, Az.: 33 S 87/11) hatte sich vor Kurzem mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob die Kontaktaufnahme mit einem Kunden zum Zwecke der Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) rechtlich zulässig ist, wenn der Kunde die Übersendung von E-Mail-Werbung zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass die Übersendung der Feedbackanfrage zulässig sei, dies überrascht ein wenig, da mit guten Argumenten das Gegenteil vertreten werden kann.

» Artikel lesen


Es kommt auf den Inhalt der Feedbackanfrage an

Beitrag von Oliver Klein
07.08.2012, 15:31 Uhr

Auch ich empfinde das transaktionsbezogene Versenden einer Bewertugnsanfrage als durchaus üblich in Zeiten von steigenden Nutzerzahlen im plattformdominierten Onlinehandel. Und der Kunde hatte die Möglichkeit negativ zu bewerten.

Für mich stellt sich gegebenenfalls die Frage nach der Formulierung der Bitte um Bewertung. Ob es guter Stil ist, seinen Kunden nochmal ausdrücklich um eine Bewertung zu bitten oder -wie selber erlebt- langatmig zu erläutern was denn alles passieren kann, wenn jetzt keine Bewertung erfolgt, das würde mir zu weit gehen.

Ist aber keine juristische Einschätzung, sondern eine Emotionale.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Der Schuß kann schnell nach hinten losgehen von Lutz, 09.08.2012, 00:22 Uhr

    Auch wenn das LG die Bewertungsanforderung für rechtlich zulässig erklärt - ob der Händler sich damit einen Gefallen tut, dürfte recht zweifelhaft sein. Wer keine E-Mails möchte, und trotzdem welche bekommt, wird wohl kaum eine gute Bewertung abliefern. Wieweit das im Sinne des Händlers ist, sollte... » Weiterlesen

  • Kundenmeinungen erfragen von HolgerTiegel, 07.08.2012, 14:44 Uhr

    Das Erfragen von Kundenmeinungen über das gekaufte Produkt ist im Marketing eine normale Vorgehensweise. Wie soll sonst der Verkäufer sein Produkt oder Dienstleistungen verbessern können? Ich finde das Urteil des Gerichts praxisbezogen. Während die Branchen-Riesen auf Ihren Web-Seiten... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei