Leserkommentar zum Artikel

LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.

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Unlauter auch im B2B-Bereich?

Beitrag von S. Klehm
14.06.2012, 14:45 Uhr

Danke für die interessante Information. In den zitierten Fällen geht es um B2C. Sind die Erkenntnisse übertragbar auf den B2B-Bereich? Darf ich als Unternehmen eine Rabattaktion verlängern, wenn meine Kunden Wiederverkäufer sind oder ist das irrelevant?

Besten Dank.

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