Leserkommentar zum Artikel
LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.
Unlauter auch im B2B-Bereich?
Beitrag von S. Klehm
14.06.2012, 14:45 Uhr
Danke für die interessante Information. In den zitierten Fällen geht es um B2C. Sind die Erkenntnisse übertragbar auf den B2B-Bereich? Darf ich als Unternehmen eine Rabattaktion verlängern, wenn meine Kunden Wiederverkäufer sind oder ist das irrelevant?
Besten Dank.
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