Leserkommentar zum Artikel

OLG Hamm: Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen möglich

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 10.01.2012, Az.: I -4 U 145/11), dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Auktions-Angeboten auf eBay zulässig sei. Erstaunlich erscheint hierbei die Annahme des Gerichts, dass der Vertragsschluss bei Auktionsformaten auf eBay bereits mit Abgabe des Höchstgebotes des Bieters zustande kommen soll:

» Artikel lesen


Klasse Urteil

Beitrag von Peter
07.02.2012, 22:36 Uhr

Endlich wird dem Abmahn-Wahnsinn ein Riegel vorgeschoben!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ... und in der Praxis? von Xylotrechus, 08.02.2012, 23:30 Uhr

    Leider werden die vom LG Dortmund künstlich produzierten Rechtsunsicherheiten nicht aufgelöst, sondern teils noch untermauert. Zwar gesteht das OLG Hamm den Händlern nun dankenswerter Weise zu, bei der Verbraucherbelehrung faktisch den Naturgesetzen unterworfen zu sein. Bei der zeitlichen... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei