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Leserkommentar zum Artikel

Werbung mit Testergebnissen: Rechtliche Analyse und Rechtsprechungsübersicht

Viele Händler bewerben ihre Produkte mit Testergebnissen renommierter Untersuchungsorganisationen. Dies kommt nicht von ungefähr. Gerade in Deutschland genießen die großen Untersuchungsorganisationen ein hohes Ansehen. Ihre Untersuchungsergebnisse sind es, die das Vertrauen der Verbraucher in die getesteten Produkte stärken. Hierbei ist vor allem die Stiftung Warentest zu nennen, die hierzulande ein besonders hohes Ansehen genießt.

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Gängige Praxis

Beitrag von anonym
07.07.2011, 13:24 Uhr

Zitat: "Das Testergebnis, mit dem geworben wird, muss sich stets auf das beworbene Produkt beziehen. Bezog sich der angegebene Test auf eine andere Ware, so liegt eine Irreführung auch dann vor, wenn die Ware äußerlich ähnlich und technisch baugleich war." D.h. das es eigentlich nicht erlaubt ist wenn z.B. ein "Label-Hersteller" mit dem Stiftung Warentest-Siegel wirbt und dazuschreibt "Technisch baugleich mit dem getesteten Produkt XY"? Denn das ist ja bisher gängige Praxis.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • mit neuem Logo auf alten Test verweisen? von Yumi, 10.07.2020, 07:07 Uhr

    Ist es möglich ein neues Logo zu erstellen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass ein Produkt sagen wie 2017 einmal Testsieger war? Vielleicht in dem man explizit kenntlich macht, dass das Produkt von 2017 bis 2018 einen Testsiegel hatte? Oder wie ist es möglich mit alten Testsiegeln zu werben, um... » Weiterlesen

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