Leserkommentar zum Artikel

Wird auch Zeit: EU plant europaweit einheitliches Widerrufsrecht

Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich vergangenen Montag zum Ziel gesetzt, das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen innerhalb der EU zu vereinheitlichen.

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40-€-Klausel

Beitrag von Christian Franz, LL.M.
09.06.2011, 10:14 Uhr

Hallo Herr Kollege Krug,

ein schön aufbereiteter Beitrag, vielen Dank für den informativen Überblick. Allerdings dürfte Ihnen in Bezug auf die 40-€-Klausel ein Missverständnis unterlaufen sein - die Rücksendekosten sollen künftig stets vom Verbraucher zu tragen sein (!), was für unsere Mandaten eine erhebliche Entlastung zur Folge hätte.

Vielleicht werfen Sie noch einmal einen Blick darauf.

Mit freundlichem kollegialem Gruß

Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen

  • EU-Recht oder National? von Wojciechowski, 23.06.2011, 12:37 Uhr

    Laut eines Tagespostberichtest wird/wurde oben genanntes Widerrufsrecht heute in Kraft gesetzt. Weiß jemand ob dem so ist und 2. Frage ergibt sich daraus dann direkt ob für mich als gewerblicher Verkäufer auf internationaler Ebene nun dieses EU-Recht gilt oder weiterhin nationales sprich deutsches... » Weiterlesen

  • Punkt 5 Rücksendekosten von MIFU, 10.06.2011, 09:43 Uhr

    Hallo, aus dem Punkt 5 werde ich noch nicht so richtig schlau. Der Verbraucher ist doch der Besteller ? Einmal soll er die Kosten tragen einmal nicht. In dem englischen Text steht dann, dass man es "nur" eindeutig bei Vertragsschluss regelen muss. Wenn man es aber nur eindeutig klären muss hat... » Weiterlesen

  • Reaktion von IT-Recht Kanzlei, 09.06.2011, 14:25 Uhr

    Sehr geehrter Herr Taubert, wir hatten Ihnen bereits geantwortet, s. http://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/3786/Bez_40_Euro_Klausel_Taubert.php Mfg, RA Keller

  • 40,00 Euro Klausel von Taubert, 09.06.2011, 13:41 Uhr

    Guten Tag, eine kurze Antwort auf meinen Hinweis bzgl. Ihres Fehlers wäre zumindest angebracht gewesen. MfG.

  • 40-€-Klausel von IT-Recht Kanzlei, 09.06.2011, 13:06 Uhr

    Hallo Herr Kollege Franz, auch Ihnen vielen Dank für den Hinweis. Mfg, RA Keller

  • Bez. 40 Euro Klausel (Taubert) von IT-Recht Kanzlei, 09.06.2011, 10:22 Uhr

    Haben Sie vielen Dank für den Hinweis, absolut richtig!

  • 40,00 Euro Klausel von Taubert, 09.06.2011, 10:14 Uhr

    Der Autor schreibt: "Aktuelle Rechtslage in Deutschland: In Deutschland gilt derzeit die 40-Euro-Klausel ( § 357 Abs. 2 S. 3 BGB) , wonach es dem Unternehmer möglich ist, seinen Kunden die Rücksendekosten für Warenwerte ab 40 Euro vertraglich aufzuerlegen." Richtig ist, dass es dem Unternehmer... » Weiterlesen

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