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Wird auch Zeit: EU plant europaweit einheitliches Widerrufsrecht

Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich vergangenen Montag zum Ziel gesetzt, das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen innerhalb der EU zu vereinheitlichen.

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EU-Recht oder National?

Beitrag von Wojciechowski
23.06.2011, 12:37 Uhr

Laut eines Tagespostberichtest wird/wurde oben genanntes Widerrufsrecht heute in Kraft gesetzt. Weiß jemand ob dem so ist und 2. Frage ergibt sich daraus dann direkt ob für mich als gewerblicher Verkäufer auf internationaler Ebene nun dieses EU-Recht gilt oder weiterhin nationales sprich deutsches Recht? Danke für jede sinnvolle Antwort.

Punkt 5 Rücksendekosten

Beitrag von MIFU
10.06.2011, 09:43 Uhr

Hallo,

aus dem Punkt 5 werde ich noch nicht so richtig schlau. Der Verbraucher ist doch der Besteller ? Einmal soll er die Kosten tragen einmal nicht. In dem englischen Text steht dann, dass man es "nur" eindeutig bei Vertragsschluss regelen muss. Wenn man es aber nur eindeutig klären muss hat der dt. Verbraucher ja eine Verschlechterung im Vergleich zu der aktuellen 40€ Regel und keine Verbesserung.

Wäre eine Vereinbarung wiefolgt möglich: Der Kunde hat die Rücksendekosten zu tragen. Ein Retourenlabel kann durch uns für 5,00€ erstellt werden (und wird bei der Erstattung abgezogen).

Wird es eine Regelung zu den Hinsendekosten und deren Erstattung geben?

Reaktion

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
09.06.2011, 14:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Taubert, wir hatten Ihnen bereits geantwortet, s. http://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/3786/Bez_40_Euro_Klausel_Taubert.php Mfg, RA Keller

40,00 Euro Klausel

Beitrag von Taubert
09.06.2011, 13:41 Uhr

Guten Tag,

eine kurze Antwort auf meinen Hinweis bzgl. Ihres Fehlers wäre zumindest angebracht gewesen.

MfG.

40-€-Klausel

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
09.06.2011, 13:06 Uhr

Hallo Herr Kollege Franz, auch Ihnen vielen Dank für den Hinweis. Mfg, RA Keller

Bez. 40 Euro Klausel (Taubert)

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
09.06.2011, 10:22 Uhr

Haben Sie vielen Dank für den Hinweis, absolut richtig!

40,00 Euro Klausel

Beitrag von Taubert
09.06.2011, 10:14 Uhr

Der Autor schreibt: "Aktuelle Rechtslage in Deutschland: In Deutschland gilt derzeit die 40-Euro-Klausel ( § 357 Abs. 2 S. 3 BGB) , wonach es dem Unternehmer möglich ist, seinen Kunden die Rücksendekosten für Warenwerte ab 40 Euro vertraglich aufzuerlegen."

Richtig ist, dass es dem Unternehmer möglich ist, seinen Kunden die Rücksendekosten für Warenwerte bis 40 Euro vertraglich aufzuerlegen."

Bis und nicht ab 40,00 Euro. Zitat aus der derzeit gültigen WRB: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ..."

40-€-Klausel

Beitrag von Christian Franz, LL.M.
09.06.2011, 10:14 Uhr

Hallo Herr Kollege Krug,

ein schön aufbereiteter Beitrag, vielen Dank für den informativen Überblick. Allerdings dürfte Ihnen in Bezug auf die 40-€-Klausel ein Missverständnis unterlaufen sein - die Rücksendekosten sollen künftig stets vom Verbraucher zu tragen sein (!), was für unsere Mandaten eine erhebliche Entlastung zur Folge hätte.

Vielleicht werfen Sie noch einmal einen Blick darauf.

Mit freundlichem kollegialem Gruß

Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt

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