Leserkommentar zum Artikel

Kommando zurück: Verpackungskosten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages trägt doch der Händler

Nach einem umstrittenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg sollten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages (B2C) und Rücksendung der Ware die Verpackungskosten den Verbraucher – und nicht den Händler – treffen.

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Sichtwinkel ohne Brille!

Beitrag von Doris W.
07.04.2011, 16:35 Uhr

Der Sichtwinkel des LGs wurde vermutlich ohne Brille getätigt. Der Online-Händler hat wohl kein teures Ladengeschäft - dafür aber die relativ teure Online-Werbung, von SEO etc gar nicht zu reden. Das ist nicht weniger - im Gegenteil - oftmals sogar weitaus teurer. Weiterhin fehlt dem Online-Händler die Laufkundschaft und der Besucherverkehr - also frage ich mich: wie blind sind denn die Gerichte noch? Alles nur undurchdachte, unvollständige Halbwahrheiten, nach denen hier eine sehr subjektive Rechtsprechung abgegeben wird.

Weiterhin: denkt man als Richter tatsächlich, daß die Kosten vom Händler zu tragen sind? Ich denke, es müßte richtig heißen: zu übernehmen - wobei diese gesamten entstandenen Kosten doch in den allgemeinen Verkaufspreis vorher rechnerisch und kalkulatorisch eingeflossen sind....tragen tut diese erhöhten Kosten letztendlich der "korrekte" Verbraucher, der die Ware ordnungsgemäß zurücksendet. Und das ist rechtens????

Weiterhin: sollte ein EU-Versand Pflicht sein, möchten die Herrschaften sich doch bitte vorher über eine EU-Einheitssprache beraten und so weiter. Bis dato gilt für mich: falls Zwang, dann sind unsere Versandkosten dermaßen hoch, das diese Kundschaft von Hause aus nicht kauft. Ganz einfach. Denn einheitliche Versandkosten wurden ja auch noch nicht beschlossen.

In diesem Sinne wäre ich für den Beschluß einer neuen EU-Verordnung, die den Sinn und Unsinn des Daseins der Gerichte regelt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • nicht ganz korrekt von Petter, 05.03.2011, 19:34 Uhr

    Sie schreiben: "schon allein weil er sich durch die Teilnahme am Versandhandel andere Kosten (für Ladenfläche, Verkaufspersonal etc.) erspart." Nur vergisst der Gesetzgeber dabei, dass dem Kosten entgegenstehen: z.B. bei eBay, um die ich mir locker Ladenfläche mieten könnte. Ich spare... » Weiterlesen

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