Persönliches Verabschiedungsschreiben: Kann wettbewerbswidrig sein
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines älteren Urteils (vom 22.04.2004, Az. 05 I ZR 303/01) entschieden, dass ein persönliches Verabschiedungsschreiben eines Mitarbeiters, das dieser vor einem Wechsel zu einem Wettbewerber an die durch ihn betreuten Kunden versendet, unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbswidrig sein kann. Das Gericht hat außerdem ein wettbewerbswidriges Verhalten des neuen Arbeitgebers festgestellt, da dieser den Mitarbeiter zu dem Schreiben „angestiftet“ hat.
KANN?
Beitrag von Chris
08.02.2011, 15:15 Uhr
Das Schreiben kann also wettbewerbswidrig sein. Also mal wieder "es kommt darauf an". Kennt jemand noch mehr einschlägige Urteile, die über diese Verabschiedungsschreiben entscheiden?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Verabschiedungsschreiben von Hamilton, 10.06.2010, 13:45 Uhr
Ist das Verabschiedungsschreiben auf "pivatem" Papier verfasst, erscheint es mir unproblematisch. Bin mir nicht sicher, inwieweit ein Wechsel auch einfach mal personenbezogen ist. Oftmals "hängt" man als Kunde an seinen Geschäftspartnern und nicht so sehr an dem Betrieb für die sie tätig sind. Ob... » Weiterlesen
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