Leserkommentar zum Artikel

BPatG: Werbeslogan “Der perfekte Start zum Wunschgewicht” ist als Marke nicht eintragungsfähig

In einem Beschluß vom 22.07.2010 (Az. 25 W (pat) 507/10) hat sich das BPatG mal wieder mit der Frage der Unterscheidungskraft befasst. Nach Ansicht des Gerichts fehlt es bei der Wortfolge “Der perfekte Start zum Wunschgewicht” an der Unterscheidungskraft, weil diese sich aus allgemein geläufigen Wörtern zusammensetzt.

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Keine Überraschung

Beitrag von Dr. Frank Meyer-Wildhagen (Patentanwalt)
21.09.2010, 18:45 Uhr

Bei dem gewählten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist die Entscheidung des Bundespatentgerichts keine (echte) Überraschung.

Insofern hatte ich mich gewundert, dass diese Art von Entscheidung tatsächlich eine Meldung wert ist.

Den Hinweis auf die aktuelle EuGH-Entscheidung (C 398/08)nehme ich allerdings gerne auf.

Im Übrigen heißt es in den Leitsätzen dieser Entscheidung so schön, dass Werbeslogans insbesondere dann geeignet sein können, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistung hinweisen, wenn er nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung besteht, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweist, die ihn leicht merkfähig macht, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordert oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöst.

Wendet man diese Kriterien auf den obigen Werbeslogan an, geht einem bei der Argumentation zur Unterscheidungskraft - trotz perfektem Start - wohl schnell die Puste aus.

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