BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
100 EUR Abmahnung
Beitrag von Ra Felix Barth
10.08.2010, 11:15 Uhr
Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da Abmahnkanzleien in der Regel gut ausgelastet sind, ist eine Zeitverzögerung bei der Beantwortung von Schreiben nicht ungewöhnlich. Ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist, müsste anwaltlich geprüft werden. Gerne können Sie uns hierzu beauftragen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
100,- EUR Abmahnung von E. Krause, 10.08.2010, 08:06 Uhr
Guten Tag Herr Barth! Im Dezember letzten Jahres habe ich eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang erhalten. Darin wurde mir eine Urheberrechtsverletzung durch unberechtigten Musikdownload vorgeworfen. Da ich ein Hotel betreibe und folglich Gästen einen WLAN Anschluss zur Verfügung stelle, sollte... » Weiterlesen
-
BGH-Kostendeckelung von Ralf M., 13.05.2010, 10:42 Uhr
Guten Tag! Bezüglich der Kostendeckelung beim unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss eine Frage: ist unter der 100,-EUR-Deckelung auch die 100,-EUR Abmahnung zu verstehen oder sind das zwei Paar Schuhe? Wenn mein Nachbar unerlaubt über mein Netz Musik runterlädt, muss ich also nicht 1000e von... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben