Leserkommentar zum Artikel

Die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wurde durch das VG Ansbach für unwirksam erklärt!

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.

» Artikel lesen


Ohne Titel

Beitrag von Richard Schneider
18.11.2008, 09:25 Uhr

Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob dieser Beschluss Auswirkungen auf diejenigen Inverkehrbringer hat, die bereits registriert und bezahlt haben.

MfG

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Versehen von RA Max-Lion Keller, 14.11.2008, 12:16 Uhr

    Richtig, vielen Dank für den Hinweis. :)

  • Ohne Titel von RAB, 14.11.2008, 11:58 Uhr

    Es handelt sich hier nicht um das VG Arnsberg, sondern um das VG Ansbach ;-). Auch die Pressemitteilung ist die des VG Ansbach. Kollegialer Gruß aus Franken.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei