Leserkommentar zum Artikel

Die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wurde durch das VG Ansbach für unwirksam erklärt!

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.

» Artikel lesen


Ohne Titel

Beitrag von RAB
14.11.2008, 11:58 Uhr

Es handelt sich hier nicht um das VG Arnsberg, sondern um das VG Ansbach ;-). Auch die Pressemitteilung ist die des VG Ansbach.

Kollegialer Gruß aus Franken.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von Richard Schneider, 18.11.2008, 09:25 Uhr

    Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob dieser Beschluss Auswirkungen auf diejenigen Inverkehrbringer hat, die bereits registriert und bezahlt haben. MfG

  • Versehen von RA Max-Lion Keller, 14.11.2008, 12:16 Uhr

    Richtig, vielen Dank für den Hinweis. :)

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei