Neue Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Es tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung in Kraft. Diese führt eine Anzeigepflicht für Wirtschaftsakteure ein, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse in den Verkehr bringen.
Ich glaub jetzt hackt's
Beitrag von Willma Duschen
09.07.2024, 23:05 Uhr
Als Händler und "in Verkehrbringer "von Einbauküchen, träfe das auf mich/uns voll zu. Da ist Klebstoff, Keramik (z.Bsp.Spüle/Arbeitsplatten; Rückwände) Geräte zum Herstellen von Lebensmitteln ,Wachse, Holz, Cellulose, Druckfarben (Dekore und Laminate),Metalle, Legierungen, Glas .....einfach alles dabei, was da in der Liste steht. Jeder Hersteller muss Zertifikate beibringen, damit die Ware hier in Dummland überhaupt verkauft werden darf. Desweitern machen wir gelegentlich Kochveranstaltungen , und geben auch mal ein Präsent (Kaffeemaschnien, Kaffeebecher, Messerset, Töpfe usw.usw. ) mit zur Küche dazu. Ich habe keine Bock mehr diesen Wasserkopf mitzufinanzieren , von fettgefresssenen und faulen Beamten, die hier im Laden stehen und um jeden Cent feilschen , in einer Blase leben und NULL Ahnung haben, was in der Wirtschaft abgeht. Einfach nur noch zum Ko... Am besten ist, man schließt die Bude ab und weg aus Dummland oder ins Bürgergeld . Echt nicht mehr normal.
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Fragen von Nicole König, 05.02.2025, 13:22 Uhr
Hallo, ich habe einige Kommentare gelesen und frage mich, ob je einer der Verfasser eine Antwort auf seine/ ihre Frage erhalten hat, dies wäre für mich als Leserin sehr Interessant.
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Dipl.-Betriebswirt (FH) von Roland Zierk, 09.10.2024, 11:01 Uhr
Hoch lebe die deutsche Bürokratie! Für jedes neue Gesetz/Verordnung sollten doch drei andere verschwinden. Welche sind das?
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Erfahrungen von B., 15.07.2024, 10:50 Uhr
Ich verkaufe sublimierte Tassen und hab das ganze erst vor ca. 1-2 Wochen mitbekommen und mich dann brav beim Amt für Lebensmittelüberwachung / Veterinäramt gemeldet. Es kam keinerlei Rückmeldung, aber: einige Tage später stand tatsächlich der Lebensmittelkontrolleur unangekündigt vor der Tür! Ich... » Weiterlesen
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Jetzt Hackt es von Willma Duschen, 10.07.2024, 00:16 Uhr
https://www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/ce-kennzeichnung/herstellung-und-inverkehrbringen-von-produkten-4712040#Definitionen%20gem%C3%A4%C3%9F%20Produktsicherheitsgesetz Hier nachzulesen
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Tumbler,Tassen und Flaschen von Ulrike, 08.07.2024, 11:04 Uhr
Ich schließe mich mal meinen Vorgängern an. ich beziehe meine Ware über einen Großhändler und bedrucke und plotter meine sachen.falle ich jetzt auch darunter?eine antwort wäre super.in meinem landkreis und beim gesundheitsamt hat noch niemand was davon gehört
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Versteh nur Bahnhof :-( von Yvonne, 03.07.2024, 13:10 Uhr
Ich beziehe Holzartikel, Filz und Textilien vom Grosshändler. Veredle diese mit dem Plotter bzw Laser und Stelle somit nichts direkt her. Falle ich nun auch darunter? Wenn ja, wo muss ich das melden?
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Mr von Querbeethanse, 02.07.2024, 13:41 Uhr
Hä? Was? Verstehe nur Bahnhof. Hilfe. Kann mich mal einer aufwecken aus diesen Alptraum?
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Unklarheit von Mona, 01.07.2024, 17:16 Uhr
Hallo zusammen, ich bin noch recht neu im E Commerce. Ich kaufe Tassen beim Großhändler und veredel diese zum Weiterverkauf. Muss ich jetzt auch weitere Schritte zur Registrierung einleiten wenn ja wo und wie? Bitte um Rückmeldung. Danke sehr
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Personalisierung von Simone, 01.07.2024, 14:39 Uhr
Ich steige nicht ganz durch ... ich belaser Vesperbrettchen etc., bedrucke Tasse, Becher, Flaschen etc. Also viele meine Rohlinge kommen in Kontakt mit Lebensmittel. Ich kaufe meine Sachen beim Großhändler bzw. auch bei kleinen Firmen - je nachdem. Muss ich jetzt etwas tun und wenn ja was??
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Hier ist nichts klar. von S.F., 20.06.2024, 11:37 Uhr
Der Link für die zuständigen Ministerien leitet auf die Startseite der Bundesländer hin. Keine Informationen irgendwo. Und wir haben jetzt den 20.06.2024. Der Beitrag von euch ist den meisten unklar. Nicht mal ich weiß, ob ich nun darunterfallen, oder nicht. Ich habe einen Onlineshop im Bereich... » Weiterlesen
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