Neue Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Es tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung in Kraft. Diese führt eine Anzeigepflicht für Wirtschaftsakteure ein, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse in den Verkehr bringen.
Fragen
Beitrag von Nicole König
05.02.2025, 13:22 Uhr
Hallo, ich habe einige Kommentare gelesen und frage mich, ob je einer der Verfasser eine Antwort auf seine/ ihre Frage erhalten hat, dies wäre für mich als Leserin sehr Interessant.
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Beitrag von Roland Zierk
09.10.2024, 11:01 Uhr
Hoch lebe die deutsche Bürokratie!
Für jedes neue Gesetz/Verordnung sollten doch drei andere verschwinden. Welche sind das?
Erfahrungen
Beitrag von B.
15.07.2024, 10:50 Uhr
Ich verkaufe sublimierte Tassen und hab das ganze erst vor ca. 1-2 Wochen mitbekommen und mich dann brav beim Amt für Lebensmittelüberwachung / Veterinäramt gemeldet. Es kam keinerlei Rückmeldung, aber: einige Tage später stand tatsächlich der Lebensmittelkontrolleur unangekündigt vor der Tür! Ich muss für alles Konformitätserklärungen nachreichen. Nur mal so für alle, die sich fragen, was so passieren kann... Mittlerweile hab ich aber alles über die Großhändler zusammen.
Jetzt Hackt es
Beitrag von Willma Duschen
10.07.2024, 00:16 Uhr
https://www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/ce-kennzeichnung/herstellung-und-inverkehrbringen-von-produkten-4712040#Definitionen%20gem%C3%A4%C3%9F%20Produktsicherheitsgesetz
Hier nachzulesen
Ich glaub jetzt hackt's
Beitrag von Willma Duschen
09.07.2024, 23:05 Uhr
Als Händler und "in Verkehrbringer "von Einbauküchen, träfe das auf mich/uns voll zu. Da ist Klebstoff, Keramik (z.Bsp.Spüle/Arbeitsplatten; Rückwände) Geräte zum Herstellen von Lebensmitteln ,Wachse, Holz, Cellulose, Druckfarben (Dekore und Laminate),Metalle, Legierungen, Glas .....einfach alles dabei, was da in der Liste steht. Jeder Hersteller muss Zertifikate beibringen, damit die Ware hier in Dummland überhaupt verkauft werden darf. Desweitern machen wir gelegentlich Kochveranstaltungen , und geben auch mal ein Präsent (Kaffeemaschnien, Kaffeebecher, Messerset, Töpfe usw.usw. ) mit zur Küche dazu. Ich habe keine Bock mehr diesen Wasserkopf mitzufinanzieren , von fettgefresssenen und faulen Beamten, die hier im Laden stehen und um jeden Cent feilschen , in einer Blase leben und NULL Ahnung haben, was in der Wirtschaft abgeht. Einfach nur noch zum Ko... Am besten ist, man schließt die Bude ab und weg aus Dummland oder ins Bürgergeld . Echt nicht mehr normal.
Tumbler,Tassen und Flaschen
Beitrag von Ulrike
08.07.2024, 11:04 Uhr
Ich schließe mich mal meinen Vorgängern an. ich beziehe meine Ware über einen Großhändler und bedrucke und plotter meine sachen.falle ich jetzt auch darunter?eine antwort wäre super.in meinem landkreis und beim gesundheitsamt hat noch niemand was davon gehört
Versteh nur Bahnhof :-(
Beitrag von Yvonne
03.07.2024, 13:10 Uhr
Ich beziehe Holzartikel, Filz und Textilien vom Grosshändler. Veredle diese mit dem Plotter bzw Laser und Stelle somit nichts direkt her. Falle ich nun auch darunter? Wenn ja, wo muss ich das melden?
Mr
Beitrag von Querbeethanse
02.07.2024, 13:41 Uhr
Hä? Was? Verstehe nur Bahnhof. Hilfe. Kann mich mal einer aufwecken aus diesen Alptraum?
Unklarheit
Beitrag von Mona
01.07.2024, 17:16 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu im E Commerce. Ich kaufe Tassen beim Großhändler und veredel diese zum Weiterverkauf.
Muss ich jetzt auch weitere Schritte zur Registrierung einleiten wenn ja wo und wie? Bitte um Rückmeldung. Danke sehr
Personalisierung
Beitrag von Simone
01.07.2024, 14:39 Uhr
Ich steige nicht ganz durch ... ich belaser Vesperbrettchen etc., bedrucke Tasse, Becher, Flaschen etc. Also viele meine Rohlinge kommen in Kontakt mit Lebensmittel. Ich kaufe meine Sachen beim Großhändler bzw. auch bei kleinen Firmen - je nachdem. Muss ich jetzt etwas tun und wenn ja was??
Hier ist nichts klar.
Beitrag von S.F.
20.06.2024, 11:37 Uhr
Der Link für die zuständigen Ministerien leitet auf die Startseite der Bundesländer hin. Keine Informationen irgendwo. Und wir haben jetzt den 20.06.2024.
Der Beitrag von euch ist den meisten unklar. Nicht mal ich weiß, ob ich nun darunterfallen, oder nicht. Ich habe einen Onlineshop im Bereich Wein und Spirituosen. Muss ich mich registrieren oder nicht. Muss ich, weil ich Versandkartons verwende mich melden, weil potenziell die Zellulose das Glas durchdringen könnte? Was physikalisch noch chemisch möglich ist, außer das Glas bricht. Ich kenne keinen Menschen, der seinen Châteauneuf-du-Pape-Glas-Cocktail aus einem Karton schlürft.
Inwiefern ist die Nichteinhaltung der Regelung ein Verstoß gegen die UWG? Inwiefern kann ein Abmahner (Mitbewerber) Informationen erhalten, dass man nicht registriert ist? Wo ist das öffentlich einsehbar? Wo bekommt man solche Informationen, ist man Abmahnern informationspflichtig gegenüber bei Verdacht eines Verstoßes?
Hier fehlen extrem viele Informationen.
gelaserte Becher und Gläser etc.
Beitrag von Patrick Trense
18.06.2024, 15:55 Uhr
Ich verkaufe Gläser, Tassen….die ich mit dem Laser bearbeite. Ich kaufe sie im Grosshandel ein. Falle dann trotzdem unter die Anzeigepflicht? Und wo mache ich das genau?
Wo mache ich was
Beitrag von Sandra
10.06.2024, 12:53 Uhr
Ich fertige Designs und bedrucke die auf tumbler Tassen usw... Ich stehe noch komplett am Anfang und ich werde einfach nicht schlau wo muss ich warten machen Falle ich trotzdem drunter weil ich nicht viele Aufträge habe
Deko aus Gießmasse
Beitrag von Yvonne Seiffert
10.06.2024, 09:26 Uhr
Ich fertige z. B. Eierbecher, kleine Schalen oder Etageren aus einer acrylbasierten Gießmasse. Alles in Handarbeit und in einer sehr geringen Anzahl. Mir stellt sich die Frage, bis zu welcher Anzahl die Ausnahme für "kleine Mengen" gilt. Und ich habe bisher auch keine Behörde gefunden, die mir das beantworten kann.
Wo muss ich mich registrieren
Beitrag von Cathrin
06.06.2024, 10:10 Uhr
Was ein Quatsch. Ich verkaufe Gläser, Tassen….die ich mit dem Laser bearbeite. Ich kaufe sie im Groshandel ein, somit bin ich doch nicht mehr der primäre Hersteller, ich veredel sie doch nur. Falle dann trotzdem unter die Anzeigepflicht? Und wo mache ich das genau?
Verkauf von gebrauchtem Porzellan
Beitrag von Johanna Bolz
06.06.2024, 09:32 Uhr
Ich handele mit Vintage, da ist unweigerlich immer Porzellan und Keramik dabei. Gilt das auch dafür? Das wäre für uns eine Katastrophe, und obendrein alles andere als nachhaltig, da im Grunde alles was an gebrauchtem, altem Essgeschirr auf dem Markt ist, in Vintageläden, in Sozialkaufhäusern etc. komplett in die Tonne muss....
Gebrauchtwarenverkauf
Beitrag von Caren Ackermann
05.06.2024, 08:51 Uhr
Ich verkaufe Vintage - und Antikartikel / Gebrauchtwaren. Gilt da auch eine Anzeigenpflicht oder gilt es nur für Neuware?
Lebensmittelbedarfsgegenstände im Tierbedarf
Beitrag von Laura
03.06.2024, 18:27 Uhr
Werden Haustier-Nahrungsmittel auch als Lebensmittel definiert oder greift hier das neue Gesetz nicht?
Der Betroffenenkreis ist ja viel größer
Beitrag von llamaz
03.06.2024, 12:36 Uhr
Ich glaube da hat man einen kleinen Fehler gemacht bei der Definition. Erstinverkehrbringer wäre ja noch sinnvoll. Aber so fällt ja jeder drunter der als Unternehmer Kaffeebecher als Werbegeschenk nutzt oder selbst das örtliche Fitnessstudio das Trinkflaschen bei der Anmeldung verteilt. Wenn die Gegenstände von einem Unternehmen bezogen werden das sowieso schon angemeldet sind, dann machen sich die Behörden doch unnötig viel extra Arbeit.
Silikonformen
Beitrag von Gudi
03.06.2024, 12:17 Uhr
...auch bei mir die Frage: Ich verkaufe im kleinen Rahmen (Kleingewerbe) Silikonformen die man z.B. nimmt um Seifen oder Kerzen herzustellen. Natürlich kann man diese auch für Schokolade, Eis etc. verwenden. Reicht es eventuell aus wenn man im Angebotstext schreibt...nur für Dekozwecke verwenden ? Was dann der Käufer damit macht kann ich ja nicht nachprüfen... Immer wieder was neues aber leider trifft es eher die "Kleinen". So viel Bürokratie...da macht das Verkaufen langsam keinen Spaß mehr :( Man hat mehr mit der Bürokratie zu tun und hat weniger Zeit sich um Shop / Verkäufe zu kümmern
Neue Pflicht
Beitrag von Geneviève Mutter
02.06.2024, 16:28 Uhr
ich schließe mich an. Nur noch mehr Bürokratie und Kosten. Ist es richtig, das für bestehende Verkäufer die Anzeigepflicht erst am 01.10.24 in Kraft tritt?
Und wo bitte kann man es "Anzeigen"
Sind wir bis zur Anzeigenpflicht digital so aufgestellt das es funktioniert?
Fragen, Fragen, Fragen.....
Getöpferte Ware
Beitrag von Anner
01.06.2024, 09:58 Uhr
Fällt auch Geschirr wie Tassen, Teller etc. unter diese Verordnung, die auf Töpfermärkten verkauft werden?
Anzeigepflicht
Beitrag von Ellger Nicole
31.05.2024, 22:14 Uhr
ich habe auch noch nichts gefunden, wo ich meiner Anzeigepflicht dann nachkommen kann. Auch wenn ich nur ein paar Geschenktütchen und Jutesäckchen im Sortiment habe, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können, wäre es lieb wenn sie uns sagen könnten, wie und wo man sich da melden muss.
Anzeigepflicht Lebensmittelbedarfsgegenstände
Beitrag von Otto
31.05.2024, 18:06 Uhr
Der Wahnsinn geht weiter... Unser Dschungel an Gesetzen, Paragraphen wird auf ein Rekordhoch getrieben, anstatt man diesen ganzen Bürokratismus endlich einmal reduzieren würde. Es ist einfach nur noch armselig. Wenn ich bei der in der Liste für uns zuständigen Behörde in der Suchleiste die o. g. Anzeigepflicht eingebe erscheint was? --> nichts!!! Aber Hauptsache, dass die Anzeigepflicht zum 01.07.2024 in Kraft tritt und bei Verstoß mit Busgeldern in Höhe von 50.000 € gedroht wird. So langsam versteht doch bald niemand mehr, wer was wann wo und wie zu melden hat. Das Ganze ist einfach nur noch traurig.
Einfach alles als Dekoobjekte deklarieren
Beitrag von Florian
31.05.2024, 14:45 Uhr
Es ist, wie alle Vorredner schrieben, einfach nur noch Wahnsinn, was uns hier an Bürokratismus alles aufgebürdet wird. Was, wenn ich einfach alles als "Dekorationsartikel" deklariere? 10er Set Edelstahllöffel -> Dekoartikel, Messerset -> Dekoartikel. Teller -> zum bemalen und an die Wand hängen.
Die spinnen.
Lebensmittelbedarfsgegenstände Anzeigepflicht
Beitrag von Sabine Wiercimok
31.05.2024, 14:25 Uhr
Hallo! Da kommt ja schon wieder eine neue Regelung daher, die die Falschen trifft. Die Produzenten von Lebensmittelbedarfsgegenständen sollten doch wohl hier ihre Produkte testen und anmelden müssen. Wie kann es sein, dass Händler dafür grade stehen müssen, was die Industrie produziert? Bitte informieren Sie uns genauer zu dieser neuen Regelung. Wer ist in welchem Bundesland zuständig? Ich konnte online dazu nicht wirklich etwas Brauchbares finden. Dort spricht man noch davon, dass es keine Pflicht zur Anmeldung gibt. Gilt dies Regelung auch für kleine Einzel- und Onlinehändler***innen (z.B. unter einem bestimmten Umsatz) oder generell für alle Händler? Welche Angaben sollte man wie machen, um sich auf rechtlich sicherem Terrain zu bewegen? Es sind noch viel zu viele Fragen offen und die Zeit ist nicht wirklich lang bis zum 01.07.24. Bitte unterstützen Sie uns mit mehr Informationen.
Wirft wirklich mehr Fragen auf
Beitrag von C. Kaiser
31.05.2024, 14:06 Uhr
Interessant aber ich versteh nun auch grad gar nix mehr. Muss ich als Lebensmittelhändler der bspw. auch noch Messer verkauft mich da auch registrieren? Und unsere Politiker sagen die Bürokratie müssen dringend abgebaut werden und dann kommt der nächste Wahnsinn wie das hier. Und falls man sich registrieren muss wo????
Interresanter Artikel, aber leider zu wenig Antworten.
Beitrag von Michael Lacher
31.05.2024, 13:27 Uhr
Sehr informativer Artikel der aber mehr Fragen aufwirft als er beantwortet. An welche Behörde/Dienst wendet man sich in Bayern. Ich habe in Google nicht wirklich etwas brauchbares darüber gefunden. Wie genau soll die Beschreibung der Onlineanzeige aussehen. Gibt es auch Anzeigen/Beispiele?
Chefin
Beitrag von Katrin
31.05.2024, 12:36 Uhr
Wer muss genau was wo anzeigen? Muss jetzt jeder Händler, der beispielsweise Gabeln verkauft das irgendwo anzeigen? Und nicht der Großhändler oder der Importeur? Echt irre. Könnten Sie das bitte genauer spezifizieren?
??
Beitrag von Dominik
31.05.2024, 12:14 Uhr
Wo genau soll ich das Anzeigen?
Bürokratieabbau
Beitrag von Dark Ages
31.05.2024, 12:04 Uhr
wird es wohl nie geben. Und wen erwischt es meistens? Den Unternehmer! Der führt sowieso nur Böses im Schilde - haut die Kunden und das Finanzamt über's Ohr, versklavt seine Beschäftigten und verpestet die Umwelt! Zudem gönnt er seinen Mitbewerbern nicht die Butter auf dem Brot und verschafft sich daher durch fiese und unlautere Wettbewerbsmethoden Vorteile!
Im nächsten Leben wechsele ich definitiv die Seiten: Entweder werde ich Anwalt für Wirtschaftsrecht oder Sachbearbeiter im gigantischen Verwaltungsapparat. Da ist mir ein warmes und trockenes Plätzchen sicher und ich muss nicht mehr ständig auf der Hut sein.
Was für ein Wahnsinn!!
Beitrag von Carsten Nehring
31.05.2024, 11:49 Uhr
Hallo
Ich verkaufe unter anderem bedruckte Tassen, personalisierte Servierplatten aus Schiefer und Holz.
Werde ich wie Herr König auch aus dem Programm nehmen da ich diesen Wahnsinn auch nicht unterstützen werde. Es gibt immer mehr Hürden und Bürokratie auch für Kleinunternehmer. Und auch wieder reichlich Futter für die Abmahnanwälte.
Die sollen sich mal lieber um wichtigere Dinge kümmern. In Deutschland läuft nämlich schon seit längerem einiges schief!!!
Welche Behörde ist zuständig?
Beitrag von Florian Zimmer
31.05.2024, 11:44 Uhr
Welche Behörde ist dafür denn zuständig? In unserem Fall Unternehmen im Onlinehandel mit Sitz in Berlin?
welche Behörde ist zuständig?
Beitrag von Florian Zimmer
31.05.2024, 11:42 Uhr
Welche Behörde ist denn konkret zuständig? In unserem Fall Unternehmen im Onlinehandel mit Sitz in Berlin?
Dekogegenstände
Beitrag von Anja Rosenow
31.05.2024, 11:36 Uhr
Gilt das auch für Dekogegenstände, wo theoretisch die Möglichkeit der Nutzung mit Lebensmitteln besteht?
Transport in Napf oder Isco Kisten
Beitrag von Lieferdiensst
31.05.2024, 11:22 Uhr
Danke für den interessanten Beitrag. Bin ich als Unternehmer auch anzeigepflichtig, wenn ich Lebensmittel in Napf oder IFCO Kisten an Verbraucher liefere? Wir haben einen kleinen lieferdienst für Lebensmittel und nutzen dafür die Kisten.
Bürokratie über alles
Beitrag von Walter König
31.05.2024, 11:12 Uhr
Wieder so eine "sinnvolle" Verordnung, die einem Handler zusätzliche Arbeit macht. In meinem Onlineshop gibt es - noch - Teenetze, Tee-Ei-Zangen und Teekörbe. Allesamt bezogen durch meine Teelieferanten. Die verkaufe ich seit über 30 Jahren, ohne dass jemand nachgefagt hätte, wer der Hersteller ist. Die Artikel werde ich jetzt zum 1.7. aus dem Sortiment nehmen, weil ich diesen Schmarren sicher nicht mitmache. Statt unnötige Bürokratie abzubauen schafft man immer neue Bürokratiemonster.
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