Behauptete Nichtzustellung nach geraumer Zeit: Wer muss im Online-Handel was beweisen?
Im Online-Handel kann es vereinzelt vorkommen, dass Sendungen beim Transportunternehmen unter- oder verlustig gehen und so ihr Ziel nie erreichen. Regelmäßig werden solche Nichtzustellungen sodann zeitnah vom Besteller reklamiert. Verdächtig mutet es aber an, wenn ein Verbraucher den Nichterhalt einer Sendung erst nach beträchtlich langer Zeit behauptet. Wer hier was beweisen muss und ob Verbrauchern bei späten Bekundungen des Nichterhalts Rechte zustehen, zeigt dieser Beitrag.
Verlußt der Sendung durch Mißachtung der Abstellgenehmigung durch den Kurierfahrer
Beitrag von Ralf B
07.06.2023, 20:37 Uhr
Wie verhält es sich bei folgender Konstellation: Kunde bestellt Ware im Online-Versand. Da der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zuhause ist, erteilt er dem Zustellunternhemen eine Abstellgenehmigung und zwar wie folgt: Terrasse hinter dem Haus. Der Kurierfahrer mißachtet jedoch die Zustellung am sicheren, vor Blicken und Zugriffen sicheren Ort auf Terrasse und legt die Sendung direkt vor der Haustür ab, die direkt am Gehweg und Straße liegt. Da der Hauseingang videouberwacht ist, ist die Zustellung an der Haustür als auch der nächtliche Diebstahl des Paketes durch eine vermummte Person bestätigt. Das Versandunternehmen schließt aufgrund der erteilten Absstellgenehmigung jegliche Haftung bzw. Nachlieferung aus. Das Versandunternehmen reagiert garnicht. Die Geschäftsbeziehung besteht zwischen Händler und Versandunternehmen, da der Händler das Versandunternehmen ausgesucht und beauftragt hat. Nach erfolgter Klage gegen den Händler ist der Kunde unterlegen. Das Versandunternehmen bestreitet, dass es sich bei der aufgezeichneten Zustellung um die angebliche Sendung handeln würde. Der Kunde ist in Revision gegangen. Entscheidung Juli 2023.
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