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Leserkommentar zum Artikel

DSGVO in der Praxis: Kann ich einen Newsletter auch ohne Einwilligung des Empfängers versenden?

Auch in Zeiten der Geltung der DSGVO stellen sich Online-Händler und Marketingtreibende die Frage, ob Werbe-E-Mails auch ohne Einwilligung versendet werden können. Die gute Nachricht: Der Versand von Werbe-E-Mails ist möglich, allerdings sollte man die (engen) Voraussetzungen der maßgeblichen Vorschrift des § 7 Abs. 3 UWG gut kennen, um kein unnötiges Abmahnrisiko einzugehen. Wir klären in unserem Beitrag über die Einzelheiten der Ausnahmevorschrift auf!

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Leitung Marketing

Beitrag von Christoph Böhm
24.03.2023, 11:51 Uhr

Guten Tag, danke für den tollen Artikel! Mich würde interessieren wie es mit E-Mail-Adressen von Bestandskunden-Unternehmen geht, die nicht während der Bestellung erhoben worden sind. Also bspw. wenn der Finanzleiter die Bestellung unterzeichnet, aber danach ein IT-Mitarbeter um Support oder eine Erweiterung seines Systems per Email anfragt, oder vom Finanzleiter bei der Bestellung in CC gesetzt wird? mfg Christoph Böhm

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Sorgfältiger Beitrag von Jürgen Ryżek, 22.01.2023, 15:05 Uhr

    Danke für diesen wieder einmal sorgfältig recherchierten Beitrag. Meine ergänzende Frage dazu, ob dies alles auch für Newsletter-Empfänger gilt, die mit Double-Optin in die Newsletterliste kamen, auch ohne etwas gekauft zu haben. Außerdem würden wir Werbeplätze anbieten wollen, die inhaltlich kaum... » Weiterlesen

  • Bitte überprüfen von Beate Fuchs, 09.04.2021, 11:58 Uhr

    Sehr interessanter hilfreicher Beitrag. Folgenden Absatz aber bitte nochmal überprüfen und korrigieren: "Darüber hinaus existiert auch eine zeitliche Begrenzung. Es ist nicht davon auszugehen, dass das mutmaßlich Interesse des Kunden an einer nachgelagerten Werbung im Laufe der Zeit... » Weiterlesen

  • Gelungener Beitrag von Julia Wolf, 08.01.2020, 14:49 Uhr

    Es handelt sich meiner Meinung nach um einen sehr gelungenen eindeutigen Beitrag. Für mich stellt sich allerdings noch eine Frage, ob ich eine eMail an "Nichtkunden", deren Daten ich zB aus einem Telefonbuch habe, versenden darf, bei der ich um Einwilligung zu Erfassung der Daten bitte.

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