Leserkommentar zum Artikel

Quick-Guide: Newsletter rechtssicher an Bestandskunden verschicken

Sie möchten Newsletter an Ihre Bestandskunden versenden, ohne zuvor um deren Einwilligung zu bitten? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.

» Artikel lesen


Wozu überhaupt nach der Einwilligung fragen?

Beitrag von Jens Neumann
28.02.2023, 17:25 Uhr

Ich bekomme von fast jedem Händler, bei dem ich etwas kaufe, in der Folge täglich bis wöchentlich Newsletter gesendet. In den meisten Fällen gab es beim Checkout bzw. bei der Registrierung (immer häufiger keine Gastbestellung möglich) eine Checkbox mit der Frage, ob ich einverstanden bin, zukünftig Informationen zum Angebot des Händlers zu erhalten. Die Checkboxen klicke ich NIE an. Ganz bewußt nicht. Leider fehlt die die Gegen-Checkbox für "nicht einverstanden".

Wenn nun jeder Händler berechtigt ist, mich den Kram zu schicken, nur weil ich einmal im Leben etwas bei ihm gekauft habe, wozu dann überhaupt diese Frage beim Checkout? Vor allem, wenn es scheinbar völlig egal ist, ob man sie anklickt? Müßte der Händler eine fehlende Bestätigung auf die ausdrückliche Frage nicht von vornherein als Ablehnung auffassen?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei