Anleitung für den Versand von Newslettern an Bestandskunden
Sofern der Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, ist der Versand von Newslettern auch ohne Einwilligung nach dem sog. Bestandskundenprivileg zulässig. Eine Einwilligung des Kunden bzw. Empfängers ist dann entbehrlich, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt werden. Unsere Anleitung zeigt auf, welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen, damit Sie Newsletter ohne Einwilligung an Bestandskunden versenden können.
Wozu überhaupt nach der Einwilligung fragen?
Beitrag von Jens Neumann
28.02.2023, 17:25 Uhr
Ich bekomme von fast jedem Händler, bei dem ich etwas kaufe, in der Folge täglich bis wöchentlich Newsletter gesendet. In den meisten Fällen gab es beim Checkout bzw. bei der Registrierung (immer häufiger keine Gastbestellung möglich) eine Checkbox mit der Frage, ob ich einverstanden bin, zukünftig Informationen zum Angebot des Händlers zu erhalten. Die Checkboxen klicke ich NIE an. Ganz bewußt nicht. Leider fehlt die die Gegen-Checkbox für "nicht einverstanden".
Wenn nun jeder Händler berechtigt ist, mich den Kram zu schicken, nur weil ich einmal im Leben etwas bei ihm gekauft habe, wozu dann überhaupt diese Frage beim Checkout? Vor allem, wenn es scheinbar völlig egal ist, ob man sie anklickt? Müßte der Händler eine fehlende Bestätigung auf die ausdrückliche Frage nicht von vornherein als Ablehnung auffassen?
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