Leserkommentar zum Artikel

Nur Schall und Rauch? - Personennamen als Marken

Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit unterliegen Personennamen als Marken denselben Kriterien wie allee anderen Markenformen. Bei der Anmeldung werden dabei also lediglich die allgemeinen Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere auch das Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen im Sinne des § 8 MarkenG. Das Bundespatentgericht entschied dabei in seinem Beschluss vom 27. März 2012 (27 W (pat) 83/11) zugunsten der Eintragungsfähigkeit von „Robert Enke“.

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Nachname und Zusatz

Beitrag von Christoph Damm
23.02.2023, 09:56 Uhr

Toller Artikel. Ich hätte da aber eine Frage: Max MUSTERMANN, registriert jetzt die Marke VANHAMM. Herr Tobias HAMM merkt dieses und möchte nicht, dass eine Person der nicht diesen Nachnamen trägt, damit Geld verdient. Kann T. HAMM eine Löschung beantragen obwohl vor dem HAMM ein VAN steht was ja nur „von“ aus dem niederländischen stammt. Fehlt hier nicht die Unterscheidungskraft. Ist die Marke nicht irreführend da die Person komplett einen anderen Namen trägt?

Danke und liebe Grüße Christoph DAMM

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