Leserkommentar zum Artikel

Finger weg von der Bezeichnung als Firma wenn keine Eintragung im Handelsregister!

Häufig verwenden auch Klein(st)unternehmen im Rahmen ihres Impressums oder in der Werbung die Bezeichnung „Firma“ oder darauf hindeutende Kürzel. Warum dies rechtlich problematisch ist und zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen kann, lesen Sie im aktuellen Beitrag!

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Beitrag von Antonino Triscari Benedetto
04.03.2022, 12:58 Uhr

Wenn man nicht registriert ist, muss man darauf hinweisen? Zb. „Kein Eintrag im Handelsregister?“ oder ist das nicht notwendig ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ? von Klaus Kullmann, 02.12.2019, 19:17 Uhr

    Und was ist mit Handwerksbetrieben, Handswerksmeister ? Die Welt besteht ja nicht nur aus Online-Händlern, sonder auch Mischbetrieben.

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