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Leserkommentar zum Artikel

Amazon: Neue Bestellbestätigungen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Online-Händler müssen ihren Kunden nach einer Bestellung im Fernabsatz eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dies gilt freilich auch für Händler, die ihre Waren über den Marktplatz von Amazon verkaufen. Nunmehr hat Amazon den Inhalt seiner automatisch per E-Mail versendeten Bestellbestätigungen dergestalt geändert, dass der konkrete Vertragsinhalt dort nicht mehr angezeigt wird. Dies betrifft auch solche E-Mails, die Amazon im Auftrag von Marktplatz-Händlern an deren Kunden versendet. Die rechtlichen Auswirkungen beleuchten wir im folgenden Beitrag.

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Beitrag von Christoph Schröder
23.11.2021, 12:56 Uhr

Warum ist die deutsche Gesetzgebung nicht in der Lage einen Verein wie Amazon dafür zu belangen. Anstelle des Verursachers rechtlicher Probleme werden wieder einmal die zur Rechenschaft gezogen, die diesem Verein und seinen Machenschaften nahezu schutzlos ausgeliefert sind... FUA

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Amzon Händler von Wolfgang B., 02.06.2021, 07:31 Uhr

    Ein wirklich schwieriges Thema. Was kann man tun, wenn Amazon, trotz Aufforderung die Bestätigungs-E-Mails wieder wie früher mit den Bestelldetails zu versehen, nicht reagiert? Soll man sich mit Amazon anlegen und über seinen Rechnungsdienstleister (z. B. Amainvoice) zusätzlich E-mails über die... » Weiterlesen

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