Leserkommentar zum Artikel

Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Zum 11. Juni 2010 gibt es im Widerrufsrecht einige Regeländerungen, die sich unmittelbar in der Praxis auswirken werden. Aktuell gültige Widerrufsbelehrungen werden dann rechtswidrig und müssen entsprechend angepasst werden. Händlern, die sich nicht auf die Umstellung vorbereiten, drohen kostspielige Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, worauf Online-Händler achten müssen.

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2. Anlauf

Beitrag von 2. Anlauf
17.05.2010, 15:07 Uhr

ändert sich der Paragraph in der AGB auch ?? :

Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Oder bleibt hier alles unverändert ??: ....... nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB ..........

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Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 30 Kommentare vollständig anzeigen

  • "Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften" von erika, 20.11.2012, 08:34 Uhr

    Antwort an peterZwerg "Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften" Bei Haustürgeschäften beginnt die Widerrufsfrist NICHT ab Erhalt der Ware, sondern in dem Moment, wo dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitgeteilt wurde. Wenn der Verbraucher den... » Weiterlesen

  • §355 (4) von peterZwerg, 28.01.2012, 16:21 Uhr

    "Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger." Bedeutet dies, dass das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften erst ab dem Erhalt der Ware beginnt? Ich habe einen Vertrag auf offener Straße abgeschlossen in dem steht ich hätte 14 Tage Widerrufsrecht ab... » Weiterlesen

  • Änderungen Widerrufsrecht von Gunter Hilpert, 16.06.2010, 08:57 Uhr

    Im wieder die typische Art und Weise auf juristischer/gesetzgebender Seite "etwas zu regeln". Regelung an sich in Ordnung und hier sicherlich mit deutlichen Verbesserungen. Nur warum spielt der Gesetzgeber immer wieder den "Abmahnhaien - Abnahnanwälten" den Ball zu. Hier wurde wiederum keine... » Weiterlesen

  • Re. Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache? von ich bin auch hier, 10.06.2010, 12:58 Uhr

    @ M.Trawinski Hier geht es doch nicht um die Dauer des Widerufsrechtes, sondern das es die BGB-InfoV so nicht mehr gibt, und ersetzt wird mit der EGBGB. Wenn man die alte Widerrufsbelehrung so läßt wie sie ist, verweist man auf eine Sache ( BGB-InfoV ) die es nicht mehr gibt. Am 11.06.2010... » Weiterlesen

  • Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache? von M. Trawinski, 10.06.2010, 11:56 Uhr

    Angeblich stehen ja schon Abmahner und Konsorten in den Startlöchern, um all jene abzumahnen, die nicht rechtzeitig auf das neue Widerrufsrecht umstellen. Da es sich im Grunde um eine Verschlechterung (14 Tage anstatt 1 Monat Widerrufsmöglichkeit) für einen potenziellen Kunden handelt, verstehe... » Weiterlesen

  • Abmahngefahr bei Ebay oder nicht? von Fischer Petra, 04.06.2010, 13:38 Uhr

    Wir wissen, dass bei Ebay immer nur neu eingestellte Artikel aktualisiert werden. Wenn wir jetzt also am 11.6. in die rechtliche Spalte für die Widerrufsbelehrung neu bestücken, sind doch noch nicht alle Angebote mit der neuen Widerrufsbelehrung zu sehen. Das hieße doch, dass wir abgemahnt werden... » Weiterlesen

  • Unverzüglichkeit von Gast, 01.06.2010, 18:30 Uhr

    Hallo, der Passus "Widerrufsbelehrung erfolgt nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss" ist erklärt mit "am nächsten Tag". Ist dies auch am "nächsten Arbeitstag" rechtens oder ist dies eine zu weite Auslegung?

  • AGB nötig? von Gast, 01.06.2010, 18:07 Uhr

    Hallo, ist es notwendig als Ebay-Händler ergänzend zum neuen Widerrufsrecht eigene AGBs zu verwenden? Bisher verzichten wir im B2C / Endkundenhandel darauf, um uns nicht schlechter als es das Gesetz ohnehin vorsieht zu stellen. Danke für Ihre Einschätzung.

  • Neue Widerrufsbelehrung von anonymer Onlinehändler, 16.05.2010, 10:12 Uhr

    Wo soll das noch hinführen? Das abzocken der Anwälte und Juristen hat System. Zum einen sind da die Lobbyisten in Berlin und Brüssel, die die komplizierten und widersprüchlichen Gesetzestexte den Politikern bereits vorgeschrieben präsentieren und gegen eine "kleine Spende" zum Gesetz machen lassen.... » Weiterlesen

  • unklar von Ebay-Verkäufer, 14.05.2010, 17:54 Uhr

    So ganz klar beschrieben ist das aber nicht. Warum die Benutzung der alten Widerrufsbelehrung automatisch rechtswidrig sein soll ist mir schleierhaft. § 355 BGB dient dem Verbraucherschutz, d.h. eine Abweichung zu Lasten des Verbrauchers ist unzulässig, aber zugunsten ist eine solche durchaus... » Weiterlesen

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