Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

Zum 11. Juni 2010 gibt es im Widerrufsrecht einige Regeländerungen, die sich unmittelbar in der Praxis auswirken werden. Aktuell gültige Widerrufsbelehrungen werden dann rechtswidrig und müssen entsprechend angepasst werden. Händlern, die sich nicht auf die Umstellung vorbereiten, drohen kostspielige Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, worauf Online-Händler achten müssen.

» Artikel lesen


"Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften"

Beitrag von erika
20.11.2012, 08:34 Uhr

Antwort an peterZwerg "Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften"

Bei Haustürgeschäften beginnt die Widerrufsfrist NICHT ab Erhalt der Ware, sondern in dem Moment, wo dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitgeteilt wurde. Wenn der Verbraucher den Vertrag und eine deutlich abgesetzte Widerrufsbelehrung an der Haustür unterschreibt, beginnt die 14-Tage-Frist sofort. Anders in Fernabsatzgeschäften, dort gilt: MIT ERHALT DER WARE ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gib in Google ein: Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften über - 123Recht. Dann auf den Link klicken (8.Nov.2006, verfasst von Rechtsanwalt Martin Spatz)

Zitat:>>Diese Fehleinschätzung führt bei einem Haustürgeschäft über Warenlieferungen oftmals dazu, dass der Verbraucher sein Widerrufsrechtwegen Zeitablaufs nicht mehr wirksam ausüben kann.<<

Zitat:>> Damit kann es bei Haustürgeschäften über Warenlieferungen durchaus passieren, dass beiErhalt der Ware das Widerrufsrecht bereits geraume Zeit erloschen ist.<<

§355 (4)

Beitrag von peterZwerg
28.01.2012, 16:21 Uhr

"Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger."

Bedeutet dies, dass das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften erst ab dem Erhalt der Ware beginnt?

Ich habe einen Vertrag auf offener Straße abgeschlossen in dem steht ich hätte 14 Tage Widerrufsrecht ab erhalt der Belehrung. Die Ware erhalte ich jedoch nur einmal im Quartal.

Grüße

Änderungen Widerrufsrecht

Beitrag von Gunter Hilpert
16.06.2010, 08:57 Uhr

Im wieder die typische Art und Weise auf juristischer/gesetzgebender Seite "etwas zu regeln".

Regelung an sich in Ordnung und hier sicherlich mit deutlichen Verbesserungen.

Nur warum spielt der Gesetzgeber immer wieder den "Abmahnhaien - Abnahnanwälten" den Ball zu. Hier wurde wiederum keine Regelung für den Käufer und den Verkäufer geschaffen sondern insbesondere auch eine zum Wohle - spricht leicht "zu erhaltendem (verdient ist ein unangemessener Begriff) Geld" für Rechtsanwälte und Beschäftigung für Gerichte.

Re. Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache?

Beitrag von ich bin auch hier
10.06.2010, 12:58 Uhr

@ M.Trawinski

Hier geht es doch nicht um die Dauer des Widerufsrechtes, sondern das es die BGB-InfoV so nicht mehr gibt, und ersetzt wird mit der EGBGB.

Wenn man die alte Widerrufsbelehrung so läßt wie sie ist, verweist man auf eine Sache ( BGB-InfoV ) die es nicht mehr gibt.

Am 11.06.2010 treten neue Vorschriften und Muster für die Belehrung über das Widerrufsrecht oder das Rückgaberecht in Kraft. Gleichzeitig werden die Regelungen zum Fernabsatz in der BGB-InfoV gestrichen und in das EGBGB übernommen. Diese Änderungen führen dazu, dass JEDE Belehrung zum Stichtag anzupassen ist; anderenfalls drohen Abmahnungen

Widerufsrecht 11.06.2010 - Abmahnungsgefahr Panikmache?

Beitrag von M. Trawinski
10.06.2010, 11:56 Uhr

Angeblich stehen ja schon Abmahner und Konsorten in den Startlöchern, um all jene abzumahnen, die nicht rechtzeitig auf das neue Widerrufsrecht umstellen. Da es sich im Grunde um eine Verschlechterung (14 Tage anstatt 1 Monat Widerrufsmöglichkeit) für einen potenziellen Kunden handelt, verstehe ich nicht, warum ein Händler Wettbewerbswidrig handelt, wenn er die neue Widerrufsregelung nicht auf die Sekunde ab dem 11.06.2010 einsetzt. Abgemahnt werden kann man als Händler doch nur, wenn man die Rechte eines Kunden beschneidet bzw. einzuschränken versucht. Oder??

Abmahngefahr bei Ebay oder nicht?

Beitrag von Fischer Petra
04.06.2010, 13:38 Uhr

Wir wissen, dass bei Ebay immer nur neu eingestellte Artikel aktualisiert werden. Wenn wir jetzt also am 11.6. in die rechtliche Spalte für die Widerrufsbelehrung neu bestücken, sind doch noch nicht alle Angebote mit der neuen Widerrufsbelehrung zu sehen. Das hieße doch, dass wir abgemahnt werden können, auch wenn der Käufer gleich nach dem Kauf die Mail mit der neuen Widerrufsbelehrung bekommt. Was ist wenn es so sein sollte? Was kann man dagegen tun?

Unverzüglichkeit

Beitrag von Gast
01.06.2010, 18:30 Uhr

Hallo, der Passus "Widerrufsbelehrung erfolgt nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss" ist erklärt mit "am nächsten Tag". Ist dies auch am "nächsten Arbeitstag" rechtens oder ist dies eine zu weite Auslegung?

AGB nötig?

Beitrag von Gast
01.06.2010, 18:07 Uhr

Hallo, ist es notwendig als Ebay-Händler ergänzend zum neuen Widerrufsrecht eigene AGBs zu verwenden? Bisher verzichten wir im B2C / Endkundenhandel darauf, um uns nicht schlechter als es das Gesetz ohnehin vorsieht zu stellen. Danke für Ihre Einschätzung.

2. Anlauf

Beitrag von 2. Anlauf
17.05.2010, 15:07 Uhr

ändert sich der Paragraph in der AGB auch ?? :

Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Oder bleibt hier alles unverändert ??: ....... nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB ..........

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Neue Widerrufsbelehrung

Beitrag von anonymer Onlinehändler
16.05.2010, 10:12 Uhr

Wo soll das noch hinführen? Das abzocken der Anwälte und Juristen hat System. Zum einen sind da die Lobbyisten in Berlin und Brüssel, die die komplizierten und widersprüchlichen Gesetzestexte den Politikern bereits vorgeschrieben präsentieren und gegen eine "kleine Spende" zum Gesetz machen lassen. Dies zum Unmut einer grossen Klientel von hart arbeitenden Onlinehändlern (Bürgern), die oft genug gerade um Ihre Exististenz kämpfen und für so einen "Scheiss" wie Rückgaberecht 14 oder 30 Tage überhaupt keinen Kopf haben. Wer ehrlich handelt, dem ist es egal ob 14 oder 30 Tage. Wer hier nicht ehrlich handelt sind die abzockenden Anwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, sowie Ihre Kollegen die die Angst vor Ihren Kollegen noch schüren (wahrscheinlich sind es ein und dieselben). Ihr habt ja keine Ahnung wo Euch Eure Geldgier noch hinführen wird...

unklar

Beitrag von Ebay-Verkäufer
14.05.2010, 17:54 Uhr

So ganz klar beschrieben ist das aber nicht. Warum die Benutzung der alten Widerrufsbelehrung automatisch rechtswidrig sein soll ist mir schleierhaft. § 355 BGB dient dem Verbraucherschutz, d.h. eine Abweichung zu Lasten des Verbrauchers ist unzulässig, aber zugunsten ist eine solche durchaus möglich. D.h. auch in Zukunft müsste eine längere Widerrufsfrist als die 2 Wochen durchaus zulässig sein.

Kein Bock mehr!

Beitrag von smedo
10.05.2010, 19:50 Uhr

So jetzt langt´s, was für ein Schwachsinn. Wo ist der gute und einfach überschaubare Handel geblieben? Ich sag dem Internet good bye und geh wieder auf die Märkte.

Ebay Abmahnungen

Beitrag von Unbekannt
10.05.2010, 16:39 Uhr

Da blickt kein normaler Mensch mehr durch. Wer kann sich schon eine Rechtsberatung leisten ??? Alles nur Geschäftemacherei. Die EU erstickt bald in ihrer eigenen Bürokratie !!!

Bitte um Kontaktaufnahme

Beitrag von Nicola Straub
06.05.2010, 11:35 Uhr

Guten Tag Herr Huber, gern wuerde ich (erneut) ueber Ihren Artikel berichten, haette jedoch noch Fragen hierzu. Bitte kontaktieren Sie mich doch - meine Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.shopanbieter.de/wirueberuns.php Danke! Herzlich, Nicola Straub

Ohne Titel

Beitrag von Ebay Händler
05.05.2010, 08:14 Uhr

Welcher Hirnrissige Mensch macht so einen Termin und vorallem ohne 4 wöchige vorlaufzeit. Meine Angebote sind bei Ebay bis auf wiederruf einngestellt. Ebay hat dieses automatisiert wird nur bei wiedereinstellung wird dann neu angezeigt.Da müßte ich alle Angebot löschen und neu einstellen werverdammt nochmal übernimmt diese Kosten. Da haben doch einige ihr Hirn zu gebrauchen gearbeitet Gesetz hin oder her.Bin gespannt wann der nächte termin kommt.Bin echt stink sauer auf soviel unvermögen.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
04.05.2010, 15:54 Uhr

ebay hat diesen Problem automatisiert

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
29.04.2010, 13:37 Uhr

http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=355319&messageID=10905631#10905631

Rückgabefrist

Beitrag von Amazon-Onlinehändler
28.04.2010, 15:31 Uhr

Hallo, lt. aktueller Rechtssprechnung habe ich meinen Kunden 4 Wochen Rückgabefrist eingeräumt. Kann ich ab dem 11.6.2010 abgemahnt werden, wenn ich statt 14 Tage weiterhin 4 Wochen Rückgabefrist gewähre?

Unterlassungserklärung

Beitrag von Unbekannt
28.04.2010, 12:55 Uhr

Wäre schön Infos zu bekommen, ob man eine Unterlassungserklärung die ein Widerrufsrecht von weniger als einem einem Monat untersagt nun einfach kündigen kann oder anpassen lassen muß.

Alte WRB wirklich "rechtswidrig" bzw. Anpassung zwingend?

Beitrag von Unbekannt
28.04.2010, 12:05 Uhr

Nachdem ich Ihren Artikel gelesen habe stellt sich mir die Frage, warum die alte Widerrufsbelehrung "rechtswidrig" werden sollte. Ich verstehe die Gesetzesänderung so:

Ab 11.06.2010 darf man bei eBay im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage auch ein nur 14tägiges Widerrufsrecht einräumen. Nach der neuen Regelung ist es also erlaubt, die Widerrufsrechte der Verbraucher enger zu fassen. Das ist faktisch eine Verschlechterung der Verbraucherrechte. MUSS man daher wirklich auf 14 Tage umstellen oder darf man auch weiterhin freiwiliig 1 Monat Widerrufsfrist einräumen?

Sinngemäß gilt das Gesagte auch für die Wertersatzpflicht zur bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme. Gegenwärtig MUSS man bei eBay darauf verzichten. Nach neuer Regelung wird man hierfür u.U. nun Wertersatz verlangen dürfen, also die Verbraucherrechte im Vergleich zur alten Rechtslage wiederum einschränken. (Die Entwicklung beim EuGH einmal außen vor gelassen) Wenn man die alte Widerrufsbelehrung aber freiwillig beibehalten würde, würde dies auch keine Verbraucherrechte einschränken. Im Gegenteil: Der Verbraucher behielte schlichtweg seine großzügigeren Rechte nach der alten Rechtslage.

Daher: Warum sollte die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung - zumindest in Bezug auf die obigen Punkte - "rechtswidrig" sein? Rechtswidrigkeit käme doch nur bei unzulässigen Beschränkungen der Verbraucherrechte in Betracht. Wenn dem Verbraucher aber freiwillig mehr Rechte als gesetzlich vorgeschrieben eingeräumt werden, kann dies aus meiner Sicht nicht beanstandet bzw. abgemahnt werden.

Kurz: MUSS man die Widerrufsbelehrungen ändern oder empfiehlt sich die Anpassung nur zur Verbesserung der eigenen Rechtsposition?

Gruß Nick

Deutschland = korruotion PUR !

Beitrag von So macht das keinen Spaß mehr!
28.04.2010, 01:06 Uhr

Deutschland ist leider viel zu korrupt geworden! Das macht keinen Spaß hier!!!

Als ob es die Rechtsanwälte/Richter, oh ich meinte Politker, dieses "Spiel" nicht wüssten!

Die wissen genau, dass man eine "einheitliche" z.B. Widerrufsbelehrung, herausbringen könnte. Bei Widerruf, müsste man z.B. 30Tage nehmen... Usw.

... Deutschland, oh ich meinte die korrupten Politiker, nur weiter so :-( !

wie bei ebay ändern ?

Beitrag von max
27.04.2010, 23:11 Uhr

Wie kann ich den bei ebay in den laufenden Angeboten die WB ändern ohne die alle zu beenden wenn ich bisher die Ebay-Felder für die Belehrung nutze ?

Unterlassungserklärung

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 21:00 Uhr

wie kündigt man eine solche abgegebene Unterlassungserklärung richtig, ohne in die nächste Falle zu tappen?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 20:56 Uhr

Endlich mal eine gute Nachricht. Auch wenn damit wieder Aufwand verbunden ist. Über eine Musterwiederrufserklärung würde ich mich auch sehr freuen. Wie kündigt man eine Unterlassungserklärung richtig?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 20:49 Uhr

Ungeheuerlich!!! Das macht keinen Spass mehr

Nachtschicht?

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 20:05 Uhr

Was soll das heißen? Alle gewerblichen Anbieter sitzen Nachts vom 10. auf den 11.06. am PC, um um 24:00 die neue Widerrufsbelehrung hochzuladen?? Ziemlich lächerlich - oder?

Welches Genie ist denn auf dieses Datum gekommen?

Beitrag von Shopbetreiber
27.04.2010, 18:33 Uhr

Welches Genie ist denn auf dieses krumme Datum 11. Juni 2010 gekommen??

widerrufsrecht wieder 2 Wochen

Beitrag von bayer-bonn
27.04.2010, 18:31 Uhr

Wunderbar,ich finde es toll,denn ich finde es teilweise eine Frechheit,wenn Kunden bei mir etwas ersteigern( ich verkaufe Vintage- Kleidung / Second Hand 20er bis 60er Jahre),und es manchen Leuten einfällt,mir die Sachen kurz vor Ende der einmonatigen Frist zurück zusenden.So kann die Sache wenigstens abgekürzt werden.Fände ja ja auch toll,wenn es endlich mal Gesetzte im Sinne des " Verkäuferschutzes " und nicht immer nur zum Schutze des Käufers gäbe.Haben wir keine Rechte ???

Ohne Titel

Beitrag von oberleiner
27.04.2010, 18:29 Uhr

Hallo,

wie sieht es mit der Rückgabebelehrung aus? Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung sind ja zwei Paar Schuhe. Und kann man freiwillig mehr Zeitraum geben bei der Widerrufsbelehrung (also 1 Monat statt 2 Wochen)?

Lass Knagga

Beitrag von Unbekannt
27.04.2010, 15:20 Uhr

Immer das gleiche.

Möchte nicht wissen, wie viele Stunden "die da oben" schon damit verbracht haben an der Belehrung zu basteln, mit unseren Steuergeldern.

Wie oft wurde die Belehrung nun schon geändert? Ich gebe der Fassung vom 11.06.2010 keine 2 Jahre und sie wird wieder geändert.

Sind die, die diese Belehrungen usw. erstellen alle unfähig, oder ist es da jemandem langweilig?

Sollten das Geld, die Zeit und Energie an wichtigeren Stellen in unserem Land investieren, aber damit lässt sich ja keine Kohle machen, sondern mit Abmahnungen.

neue Widerrufsbelehrung, 11.Juni 2010

Beitrag von Sebastian Müller
26.04.2010, 21:02 Uhr

Werden Sie nochmals eine Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlichen? Vielleicht im Newsletter? Eigentlich ist Ihr Artikel sehr verständlich und klar, sodass auch der Laie versteht, um was es geht. Dennoch bleibt immer die Angst, dass teure Abmahnungen ins Haus flatttern, da man einen klitzekleinen Punkt übersehen hat... Sicher ist sicher:-). Würde mich sehr darüber freuen!!!

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei