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LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
23.04.2010, 18:59 Uhr

Weil der Kunde durch die Angabe der Telefonnummer davon ausgehen könnte, dass er auch telefonisch widerrufen kann.

Nur was macht ein Unternehmen, das den telefonischen Widerruf akzeptiert und diesen schriftlich bestätigt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Helmut, 08.12.2009, 21:09 Uhr

    Das muss mir jetzt mal einer erklären, warum dies als unzulässig bewertet wurde. a) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben; grüße Helmut

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