LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Ohne Titel
Beitrag von Helmut
08.12.2009, 21:09 Uhr
Das muss mir jetzt mal einer erklären, warum dies als unzulässig bewertet wurde.
a) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben;
grüße Helmut
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ohne Titel von Unbekannt, 23.04.2010, 18:59 Uhr
Weil der Kunde durch die Angabe der Telefonnummer davon ausgehen könnte, dass er auch telefonisch widerrufen kann. Nur was macht ein Unternehmen, das den telefonischen Widerruf akzeptiert und diesen schriftlich bestätigt?
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