EuGH: Online-Händler tragen Hinsendekosten nach Widerruf
Der EuGH hatte zu klären, wer die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Ausübung des Widerrufsrechts durch Verbraucher
Beitrag von IT Recht Kanzlei
16.04.2010, 12:42 Uhr
Hinsendekosten: Trägt der Verkäufer in jedem Falle Rücksendekosten: "40 Euro Klausel"
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Das Urteil ist nicht nachvollziehbar von Tom, 29.04.2010, 15:16 Uhr
Der hier in den Kommentaren angeführte Vergleich "Wenn ich als Kunde in den Laden gehe, kann ich mir die Sache ansehen und ggf. vorführen lassen. Entspricht das nicht meinen Erwartungen, dann gehe ich wieder." hinkt leider ganz gewaltig. WENN man in den Laden geht, dann trägt man als Verbraucher... » Weiterlesen
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Antwort zum Poster über mir von Ich schon wieder, 28.04.2010, 21:14 Uhr
Ja, ja, so sind Sie unsere lieben Kunden: Wenns an die eigene Zeit geht fürs Verpacken und zur Post bringen, wollen Sie diese natürlich am liebsten bezahlt bekommen. Wenn der Händler das in Rechnung stellt (Als Verpackungs und Versandkosten), da er ja ebenfalls Zeit aufwendet und seinen Jungs... » Weiterlesen
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So ganz unlogisch ist das nicht von Unbekannt, 28.04.2010, 15:41 Uhr
Wenn ich als Kunde in den Laden gehe, kann ich mir die Sache ansehen und ggf. vorführen lassen. Entspricht das nicht meinen Erwartungen, dann gehe ich wieder. Diese Möglichkeit habe ich beim Versandkauf nicht. Und der Gesetzgeber will nichts anderes, als Händler und Versandhändler gleichstellen.... » Weiterlesen
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ziemlich wirr von Unbekannt, 27.04.2010, 21:15 Uhr
Nun verstehe ich gar nichts mehr. Kann mir das mal jemand in normal deutsch vermiteln? Zahle ich als Verkäufer nun die Hin und Rücksendekosten oder nur die Hinsendekosten und gibt es noch die 40,00 €-Klausel für die Rücksendekosten? Warum muß alles so Händlerfeindlich gemacht werden? Soll die... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Ich schon wieder, 27.04.2010, 18:52 Uhr
Wenn ein Kunde jetzt extra per Express und/oder Nachnahme gegen Aufpreis bestellt, weil er viellicht die Sachen noch etwas eher haben möchte ist es eigentlich eine ziemliche Sauerei dem Kunden auch dieses Extra Würstchen noch zu versüßen. Diese Zusatzleistung wurde schließlich auf ausrücklichen... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 27.04.2010, 18:33 Uhr
Allein der Logik nach hätte der Kunde sowohl die Hin- als auch die Rücksendekosten zu zahlen. Wenn ich 15 Kilometer zum nächsten Baumarkt fahre, dort etwas kaufe und nach 2 Tagen zurück bringe, bekomme ich meine Fahrtkosten ja auch nicht erstattet. Ich muss mir also vorher ganz genau überlegen,... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 19.04.2010, 10:14 Uhr
Wenn z.B. bei einem Verkauf von Möbeln (Speditionslieferung) vom Käufer ein eigenständiger Lieferauftrag erfolgen muss der unabhängig vom Kauf erfolgt, dann ist doch auch im Falle eines Widerruf keine Erstattung der Frachtkosten erforderlich, oder sehe ich das Falsch? MfG
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Ohne Titel von Unbekannt, 16.04.2010, 12:38 Uhr
Bedeuted das nun: - Nach EU-Richtlinie müssen beim Widerruf dem Verbraucher die Hinsendekosten zurückerstattet/nicht bezahlt werden. - Nach BGB müssen beim Widerruf die Rücksendekosten dem Verbraucher ab einem Warenwert von 40€ erstattet/nicht bezahlt werden. Oder wie?
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Muß man Juristen verstehen? von Hans Kolpak, 16.04.2010, 01:59 Uhr
Ich versende frei Haus. Diese Freiheit nehm’ ich mir. Und meinen Kunden steht es genauso frei, die ungeöffneten Dosen zurückzusenden, die sie in vollem Besitz ihrer Fähigkeiten und Kräfte bestellt haben. Seit 2004 hat das nicht ein einziger getan. Ist das wettbewerbswidrig? Laut Deutscher... » Weiterlesen
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